Carmen Forderer zu Sicherungsverwahrung verurteilt

ID 71927
 
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Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F. zu 6 ½ Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Ihr Verteidiger, Dr. Ahmed, kündigte umgehend an, Revision einlegen zu wollen, da u. a. der psychiatrische Sachverständige voreingenommen gewesen sei und gegen wesentliche Vorgaben, was die Erstattung eines Prognosegutachtens angeht, verstoßen habe. Im übrigen sei das Gericht fehlerhaft besetzt gewesen.
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09:48 min, 6888 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 05.08.2015 / 12:36

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 04.08.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F. zu 6 ½ Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Ihr Verteidiger, Dr. Ahmed, kündigte umgehend an, Revision einlegen zu wollen, da u. a. der psychiatrische Sachverständige voreingenommen gewesen sei und gegen wesentliche Vorgaben, was die Erstattung eines Prognosegutachtens angeht, verstoßen habe. Im übrigen sei das Gericht fehlerhaft besetzt gewesen.
Es steht zu befürchten, dass Frau F. viele Jahre ihres Lebens weggesperrt und dann „verwahrt“ werden wird, wie ein „Gefahrgutstück“.