Piraten und Künstler Vs GEMA - Kammergericht Berlin entscheidet: Verlage haben keinen Anspruch auf Urheberrechtsvergütung

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Urheberrecht ist ein gemeinsames Kernthema der Piratenpartei und der GEMA, nur mit einem jeweils anderen Fokus. Beide standen sich auch in einem Gerichtsvefahren vor dem Kammergericht Berlin gegenüber. Künstler hatten im Auftrag der Piraten dagegen geklagt, dass die GEMA ihnen nur einen Teil ihrer Urheberrechte ausschüttete, weil der andere Teil für den Verleger bestimmt sei.

Ein Teilurteil wurde am Montag gesprochen. Gewonnen haben die Künstler und die Piraten. Das Kammergericht Berlin entschied, die GEMA darf keine Ausschüttungen mehr an Verleger vornehmen. Bislang hatte die GEMA bis zu 40% der Ausschüttungen an Verleger überwiesen.

Über die Bedeutung dieses Urteils sprach Radio Dreyeckland mit dem Berliner Piraten Bruno Gert Kramm, der die Klage gegen die GEMA im Auftrag der Piraten eingereicht hatte. Wir fragten ihn zunächst, worum es bei der Klage genau ging.
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09:16 min, 8688 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 16.11.2016 / 12:25

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Serie: Morgenradio
Entstehung

AutorInnen: Matthieu
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 16.11.2016
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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