Kein NPD-Verbot: „Muss man erst den Umsturz befürchten?“

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„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ So steht es im Grundgesetz (Art 21 Abs 2).

Am Dienstagmorgen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig entschieden, dass die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber nicht bedeutend genug ist, diese Ziele durchzusetzen. Deshalb hat das Gericht den Verbotsantrag des Bundesrats zurückgewiesen. Allerdings wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, der NPD die Parteienfinanzierung zu entziehen. RDL war live in Karlsruhe und gibt eine erste Einordnung des Urteils.
Audio
09:10 min, 8590 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 17.01.2017 / 15:21

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Entstehung

AutorInnen: Caro
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 17.01.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
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