Einschüchterung und Willkür - Was die Bayrische Polizei alles umsetzen möchte

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Heute (20.3.2018) wird im bayrischen Landtag die Erweiterung der Befugnisse der Polizei diskutiert. Denn die Regierung möchte mit ihrem neuen Gesetzesentwurf die Polizei zu vielen ermächtigen, was schlicht und ergreifend Vefassungswiedrig ist. Am gestrigen Podiumsgesprächs des Bündnisses „31. Mai – Solidarität ist kein Verbrechen“ war auch ein Anwalt anwesend, der zusammfasst was die aktuelle Gesetzeslage ist und was sich mit dem neuen Gesetzentwurf verschärfen soll.

Der 31. Mai ist der Tag an dem Berufschüler in Nürnberg sich massiv gegen die Abschiebuung ihres Mitschülers eingesetzt haben. Die Bilder des Tages gingen um die Welt. Die Polizei konnte mit massiver Gewalt den Jugendlichen Asif N. schlussendlich wegschaffen, aber er wurde dann aufgrund von der gesammten Absage des Abschiebeflugs, vorerst nicht abgeschoben.
Nun stehen für viele Beteiligte an dieser Protestaktion Gerichtsprozesse wegen des §113-14 – Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte aus.
Der Rechtsanwalt Mathes Breuer hat auf der gestrigen Veranstaltung des Bündnisses 31. Mai – Wiederstand ist kein Verbrechen, die Sachlage für die Angeklagten näher erleutert und gibt ausserdem eine Vorschau, was uns mit einer weiteren Verschärfung des sogenannten Polizei Aufgaben-Gesetzes (kurz PAG) noch erwarten könnte:

ABMOD:
Am heutigen Mittwoch wird der Gesetzentwurf im Innen- und Verfassungsausschuss mit Experten diskutiert. Es haben sich schon mehrere Sachverständge über die eine "nicht mehr akzeptable Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle" beklagt. Aber in Bayern muss das ja noch lange nichts heissen:






Audio
08:09 min, 15 MB, mp3
mp3, 255 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 21.03.2018 / 15:32

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Klassifizierung

Beitragsart: Anderes
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Maggie Bernreuther
Radio: RadioZ, Nürnberg im www
Produktionsdatum: 21.03.2018
CC BY-NC-SA
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