Die Piraten zur Unterschriften-Regelung für Kleinparteien

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Am 15. März 2020 ist Kommunalwahl in Bayern. Um in München auf den Wahlzettel zu kommen, müssen kleine Parteien 1.000 Menschen finden, die für sie ins Rathaus oder eine Bezirksinspektion gehen und auf einer Liste unterschreiben.
Die Piraten haben gegen einen Teil des Gesetzes nun Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dazu sprechen wir mit Martin Kollien-Glaser, dem Landesvorsitzenden der Piraten-Partei.
Audio
04:58 min, 5839 kB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 28.01.2020 / 17:39

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Sophie Stephan
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 21.01.2020
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Am 15. März 2020 ist Kommunalwahl in Bayern. Um in München auf den Wahlzettel zu kommen, müssen kleine Parteien 1.000 Menschen finden, die für sie ins Rathaus oder eine Bezirksinspektion gehen und auf einer Liste unterschreiben. Wenn sie auch noch einen Oberbürgermeisterkandidaten stellen wollen, müssen diese auf der Liste daneben nochmals unterschreiben. So regeln es die Artikel 27 und 28 des bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes. Diese Hürden bedeuten für kleine Parteien oft schon das Ende des Kommunalwahlkampfs, bevor er für die großen richtig begonnen hat.
Viele der kleinen Parteien empfinden die beschriebene 1.000 Unterschriften-Regelung als eine zu starke Einschränkung der politischen Teilhabe an einer Demokratie. Die Piraten haben gegen einen Teil des Gesetzes nun sogar Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dazu sprechen wir mit Martin Kollien-Glaser, dem Landesvorsitzenden der Piraten-Partei.