Überwachung Tübinger Wohnprojekte war illegal - "Eine klare rechtsstaatliche Ansage an die Polizei"

ID 103055
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Fast vier Wochen waren die Tübinger Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Polizei verdeckt videoüberwacht worden. Diese Überwachung war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 entschieden. Das Amtsgerichtes hatte noch anders entschieden. Die "Maßnahme stellte [...] eine längerfristige Observation dar und hätte - wenn überhaupt - nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen", erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. KlägerInnen waren die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstraße.

Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos angeordnet worden, ohne eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Es handle sich bei den Projekten "um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte", die sich in "fußläufiger Nähe" zu einem der beiden Tatorte befänden.

Die Überwachten aus der Schellingstraße haben sich von Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union vertreten lassen. Wir haben mit ihm über das Urteil gesprochen.
Audio
07:52 min, 18 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.06.2020 / 12:48

Dateizugriffe: 51

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Morgenradio
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 19.06.2020
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
01.07.2020 / 13:26 contra.funk, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
wird gesendet
am 05.07.2020 zwischen 13 & 14 Uhr in contra.funk. Danke.