Fokus Südwest Nachrichten; Donnerstag 6. Dezember

ID 52533
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#Abschiebeflug am 11. Dezember vom Baden Airpark nach Pristina und Belgrad
#Ingewahrsamnahmen und Beschwerde gegen polizeiliche Maßnahmen unter Richtervorbehalt werden teuer.
#Karlsruhe: Staatsschutzbeamte versuchen in Wohnung einzudringen
#BaWü nach NSU: Innenmister Gall nimmt Antifa Gruppen in den Blick
#Medienrat genehmigt gesetzeswidrige Unterfinanzierung der Freien Radios
#Grüne Landesdelegiertenkonferenz für Ende der Kooperatiosnvereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium; Kretschmann stellt sich aber gegen innerparteiliche Demokratie
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Upload vom 06.12.2012 / 20:49

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Jugend, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Serie: Fokus Südwest Einzelbeitrag
Entstehung

AutorInnen: Fabian, Johanna
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 06.12.2012
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Abschiebeflug am 11. Dezember vom Baden Airpark nach Pristina
Am 11. Dezember wird vom Baden Airpark bei Söllingen ein Abschiebeflug nach Serbien und Mazedonien starten. Das erklärte der Leiter der zuständigen Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe am 4.12. gegenüber Radio Dreyeckland. Mit dem Flug sollen ca. 100 Personen aus dem ganzen Bundesgebiet abgeschoben werden, davon ca. ein Drittel aus Baden-Württemberg. Auch Familien seien darunter.
Nicht stattfinden soll dagegen ein früher geplanter Frontex Flug von Stuttgart nach Pristina am 13. Dezember.
Das Baden-Württembergische Innenministerium verweigert auch jetzt im Dezember noch einen Winterabschiebestopp, obwohl die abgeschobenen Flüchtlinge, insbesondere, wenn sie der Minderheit der Roma angehören, auf dem Balkan oft nicht einmal eine Unterkunft haben. In Serbien wurde im Sommer eine große Barackensiedlung von Roma abgerissen, die diese mangels anderer Wohnmöglichkeiten errichtet hatten. Auch in Mazedonien leben Roma vielfach in großer Armut, teilweise noch immer in Flüchtlingslagern unter schlechten Lebensbedingungen.


Ingewahrsamnahmen und Beschwerde gegen polizeiliche Maßnahmen unter Richtervorbehalt werden teuer.

Nachdem der Baden-Württembergische Landtag ohne großes Aufsehen am 15. November das Landespolizeigesetz verschärft hat, verabschiedete der Landtag jetzt am 28. November noch eine weitere Gesetzesreform, die das Polizeigesetz betrifft. Die Änderung des von der Grün-Roten Landesregierung eingebrachten Gesetzes sieht die Anhebung der seit 1968 unveränderten
Gebühren für die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor. So soll der erheblichen Aufwand
besser abgebildet werden, der mit richterlichen Gewahrsamsentscheidungen einhergeht. So würden diese Entscheidungen oft außerhalb der regulären Dienstzeiten im richterlichen Bereitschaftsdienst
getroffen werden. Doch nicht nur die eigene Ingewahrsamnahme wird unter der Grün-Roten Landesregierung teuer, nein auch Beschwerden gegen richterliche Maßnahmen nach dem Polizeigesetz werden teurer, sofern sie erfolglos sind. Hierfür wird zukünftig eine einheitliche Gebühr fällig. Richterliche Maßnahmen nach dem Polizeigesetz betreffen Maßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen; wie die Wohnraumüberwachung, die Verkehrsdatenerhebung und die
präventivpolizeiliche Durchsuchung. Beim Richtervorbehalt, den viele als Gewähr für die Rechtsstaatlichkeit erachten, müssen die RichterInnen die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme prüfen. Stimmen sie dem Ansinnen der Verfolgungsbehörden zu, ist das Ganze mit einer Unterschrift getan; stimmen sie dagegen, muss das begründet werden.
Die Zeitspanne, die den RichterInnen z.B. bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hausdurchsuchung zu Verfügung steht, betrug im Jahr 2007 im Durchschnitt 24 Minuten.





Karlsruhe: Staatsschutzbeamte versuchen in Wohnung einzudringen
Am 28. November 2012 haben zwei Beamte der Kriminalpolizei Karlsruhe, Abteilung Staatschutz versucht in eine von Linken bewohnte Wohnung eines Mehrparteienhauses in Karlsruhe einzudringen. Nachdem sie von der Person ertappt wurden, die sie augenscheinlich interessierte, verließen sie fluchtartig und unter Drohungen das Haus.

Die beiden namentlich bekannten Staatsschutzbeamten versuchten erst erfolglos in der Wohnung zu klingeln. Daraufhin klingelten sie bei Nachbar_innen, ohne aber zu sagen wer sie sind und was sie wollen. Nachdem ihnen geöffnet wurde, gingen sie zu einem Nachbarn unter der betroffenen Wohnung. Sie wiesen sich mit Dienstmarke aus und sagten, sie müssen in die Wohnung obendrüber.
Nachdem sie vom Nachbarn abgewimmelt wurden, kam zufällig eine Person ins Treppenhaus, die in der anvisierten Wohnung lebt. Sie war an diesem Tag wegen Krankheit zufällig nicht bei der Arbeit. Die Staatsschutzbeamten versuchten ihr Gesicht zu verdecken, wurden aber von der Person erkannt und angesprochen, was sie hier zu suchen hätten. Sie antworteten, dass sie nichts verbotenes tun würden und die Person solle doch "die Fresse halten". Nach einem kurzen Wortgefecht verliessen die zwei Beamten das Haus.


BaWü nach NSU: Innenmister Gall nimmt Antifa Gruppen in den Blick

Das geht aus einer am 28. November veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf einen CDU Antrag hervor. Dieser forderte von der Landesregierung einen Bericht über vermeintliche Linksextremistische Gewalt in Baden-Württemberg. Aus der Antwort von SPD Innenminister Gall geht auch hervor dass das GIAS, die Gemeinsame Informations- und Analysestelle, die im Februar 2012 zur Bekämpfung des Rechtsextremismus eingerichtet wurde mittlerweile auf alle sogenannte Extremismusbereiche beziehungsweise Bereiche der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) erweitert wurde. Ziel der GIAS sei die Optimierung der Zusammenarbeit
zwischen Polizei und Verfassungsschutz, um frühzeitig extremistische beziehungsweise
terroristische Strukturen sowie Gefährdungs- und Bedrohungslagen zu erkennen
und daraus entstehenden Gefahren entgegenzutreten. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz würde natürlich beachtet werden. Auf die Frage nach Erkenntnissen über die Bedeutung von autonomen Zentren antwortete Gall, dass die KTS in Freiburg, das einzige reine autonome Zentrum sei; sie würde nur von linksextremistischen Gruppierungen genutzt werden. Des weiteren werden aber noch zahlreiche andere Zentren aufgeführt, die auch von vermeintlich gewaltbereiten linksextremistischen Gruppierungen genutzt würden. Das „Linke Zentrum Lilo Herrmann“ in Stuttgart, die „Beat Baracke“ in Leonberg, das „Demokratische Zentrum“ in Ludwigsburg, die „Kulturschock Zelle e. V.“ in Reutlingen, die Schellingstraße 6 in Tübingen, das Café Gegendruck“ in Heidelberg, die Planwirtschaft“ in Karlsruhe, und das (JUZ) in Mannheim. Das Innenministerium führt für jeden dieser Orte auf, welche Antifa Gruppen sich dort treffen. Hervorgehoben wird, dass sich es in der Nähe der KTS, dem Linken Zentrum Lilo Herrmann“ und im Umfeld der „Planwirtschaft“ in Karlsruhe mehrfach zu gewalttätigen Aktionen und Angriffen auf Polizeibeamte gekommen sei. Erwähnung findet auch die Was-wir-brauchen-Kampagne, die sich für den Erhalt bedrohter Freiräume einsetzt. Ganz auf Konfrontation mit der linken Szene will Gall dann aber zumindest doch nicht gehen, so erklärte er, dass zur Finanzierung der Szenetreffs seitens öffentlicher Stellen keine Erkenntnisse vorliegen würden. Die CDU wollte auch über vermeintlich linksextreme Musik und einen möglichen Konflikt mit dem Jugendschutz informiert werden. Hierzu erklärt das Innenministerium allerding, dass das Phänomen des
Linksextremismus im Internet keine besondere Jugendschutzrelevanz entfaltet Trotzdessen plant das Landeskriminalamt in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Kommunale Kriminalprävention eines Landkreises, im nächsten Jahr eine Pilotveranstaltung zu den Gefahren linksextremer Musik durchzuführen.



Medienrat genehmigt gesetzeswidrige Unterfinanzierung der Freien Radios
Am Montag hat der Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) einstimmig und ohne Änderung den Förderrichtlinien zugestimmt, die LfK-Präsident Langheinrich vorgeschlagen hatte.
Mit den nun beschlossenen Förderrichtlinien verstößt die LfK gegen das neue Landesmediengesetz, welches in der Gesamtförderung einen deutlichen Vorrang des nichtkommerziellen Rundfunks und der Medienpädagogik vor anderen Förderzielen vorsieht. Die LfK erhält zukünftig 1,7Mio. € zusätzlich, sieht davon aber tatsächlich nur knappe 13% in die dauerhafte Sicherung des Sendebetriebes der Nichtkommerziellen Radios vor - d.h. 215.000€ ingesamt bzw. 25.000€ pro Sender. LfK-Präsident Langheinrich betont zwar die weitaus höhere Zahl von 600.000€, in dieser sind jedoch Mittel enthalten, die nicht an die Sender selbst fließen. Zudem ist die Zuwendung nicht bedingungslos: Die Sender erhalten sie nur, wenn sie ihre Live-Quote von 50 auf 55% aufstocken. Drittens sollen die Nichtkommerziellen Radios nur dann zusätzliche 5000€ aus der Rundfunkgebühr bekommen, wenn ihre jeweiligen Gemeinden ihnen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Dies stellt einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und bestraft Radios in finanzschwachen Gemeinden doppelt. Der gesetzlich vorgegebene Vorrang der nichtkommerziellen Radios ist damit nicht gegeben, da ihrer Förderung mit 215.000€ aus den zusätzlichen Mitteln der höhere Betrag von 300.000€ gegenübersteht, der u.a. dem kommerziellen Rundfunk zukommt.
Erst nach der Verabschiedung, am Mittwoch, wurden die Richtlinien offiziell mit den RadiovertreterInnen diskutiert. Die LfK stellte sich mit ihrer Entscheidung auch gegen die Bürgermeister von Tübingen, Mannheim, Ulm, Freiburg und Schopfheim, die sich für die freien Radios ihrer Städte eingesetzt hatten.




Grüne Landesdeligiertenkonfrenz für Ende der Kooperatiosnvereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium; Kretschmann stellt sich aber gegen innerparteiliche Demokratie

Auf der 27. Landesdelegiertenkonferenz der Grünen vom 30.11. bis 2.12.2012 in Böblingen stimmte eine Mehrheit für eine Kündigung der Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Kultusministerium. Die Bundeswehr sendet Jugendoffiziere an baden-württembergische Schulen, um Klassen über Aufgaben und Tätigkeiten der Soldaten zu informieren. Durch eine Kooperationsvereinbarung sichert sie sich einen privilegierten Zugang zu den Schulen. Die Initiative „Schulfrei für die Bundeswehr“ in Baden-Württemberg begrüßte das Votum des Landesparteitags. Der grüne Ministerpräsident ließ kurz nach der Deligiertenversammlung verlautbaren:
Es gibt keinen Grund, Bundeswehroffiziere aus den Schulen rauszuhalten"

Zudem sehe er "keinerlei Grund, dass wir die Bundeswehr irgendwie verstecken müssen" Die Landesregierung stehe "ohne jede Abstriche" zur Bundeswehr.