EuGH: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden.
ID 114410
Der europäische Gerichtshof hat hat diesem Donnerstag entschieden: Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, dürfen nicht gemeinsam mit Straftätern inhaftiert werden. Mindeststandards werden eingefordert: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Sollten sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in eine Haftanstalt eingesperrt werden, auf deren Gelände sich auch Strafgefangene befinden, so muss vorab vom Haftrichter überprüft werden, ob tatsächlich eine unvorhersehbare Notlage vorliegt, die das nötig macht. Über die Entscheidung des EuGH haben wir mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch gesprochen. Er hat einen pakistanischen Geflüchteten vertreten, der gegen seine mehrere Woche andauernde Unterbringung in der Haftanstalt Hannover, gemeinsam mit Strafgefangenen, vorgegangen ist.
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15:48 min, 36 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 11.03.2022 / 12:29
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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11.03.2022 / 19:19 | Fabian LORA München, LORA München |
Danke
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Lief im LORA Magazin am Freitag den 11.03.22 | |
17.03.2022 / 07:21 | Attac-Magazin, radio flora, Hannover |
Danke!
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gesendet am 15.03. | |