Werkzeuge der Hartz - Verwaltung EGV,VA, Widerspruch und Klage

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Werkzeuge der Hartz - Verwaltung EGV,VA, Widerspruch und Klage

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, der regeln soll, welche Pflichten ein Leistungsbezieher hat und was ihm seine Arbeitslos-Verwaltung anbietet um ihn zu unterstützen, rasch möglich wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen.

5 Jahre Hartz IV, 5 Jahre Eingliederungsvereinbarung. Anfangs wurde sie ängstlich oder sorglos einfach unterschrieben. Meist entpuppte sie sich zum alleinigen Nachteil des Leistungsbeziehers.

Heute sieht es Dank engagierter Initiativen, Organisationen und einzelner meist selbst betroffener Menschen ganz anders aus !

EGV’s werden sehr oft NICHT mehr unterschrieben, daraufhin kommt gewöhnlich eine EGV per Verwaltungsakt.

Ein VA ist nicht sanktionierbar und Der Leistungsbezieher kann hier ordentlich Widerspruch einreichen und bis hin zur Klage vor einem SG gehen.

Doch was darf nun in einer EGV, einem VA, stehen und was nicht ? -Wie soll mein Widerspruch aussehen ? - soll ich bis zur Klage gehen ? Ja !!!

Wir sprechen mit einer Vertragsversierten Person, die selbst nach über 40 - jähriger Tätigkeit im Rechtsbereich, Vertragsrecht, für eine weltweit bekannte Firma tätig war und dann selbst betroffen wurde.

Frau M. Dick erklärt uns wie das geht, mit EGV, VA Widerspruch und Klage.
Audio
35:33 min, 41 MB, mp3
mp3, 160 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.08.2010 / 12:05

Dateizugriffe: 813

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Arbeits & Erwerbslosenradio Bernadette
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 22.05.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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