Mehr Bürokratie. Aber sonst die richtige Richtung. Mietshäuser Syndikat erleichtert über Ausnahmen im Kleinanlegerschutzgesetz
ID 67361
Am Donnerstag den 12. November hat das Bundeskabinett, das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Es ist eine Reaktion auf die Pleite der Windkraftfirma Prokon. Doch was erst einmal nach Schutz der "Kleinen" aussieht, könnte eher das Gegenteil bewirken. Das Mietshäusersyndikat z.B. sah sich massiv bedroht. Die Anwerbung von Beträgen zur Finanzierung der Hauprojekte schien in Gefahr. Nun, nach einiger Lobbyarbeit, gibt es zumindest einige Ausnahmen, von denen auch das Syndikat profitiert. Es bleibt aber viel zu tun. Wir sprachen mit Stefan Rost aus der Arbeitsgruppe "Wir sind nicht Prokon" im Mietshäusersyndikat über den Beschluss des Bundeskabinetts.
Audio
09:08 min, 8564 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 14.11.2014 / 15:49
09:08 min, 8564 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 14.11.2014 / 15:49
Dateizugriffe: 55
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
16.11.2014 / 08:36 | Timo, Querfunk, Karlsruhe |
wird gesendet
|
|
18.11.14 | |