Zum Besuchsverbot gegen Wolfgang Lettow, dem presserechtlichen Redakteur des „Gefangenen Infos“ (GI)
ID 69848
Die Anstaltsleitung der JVA Ratingen (NRW) teilte ihm erst detailliert nach 6 Wochen mit, warum er vom Besuch bei Ahmet Düzgün Yüksel, der wegen seiner Anwaltstätigkeit die Türkei verlassen musste und wegen § 129b inhaftiert ist, ausgeschlossen wurde.
Audio
08:42 min, 6113 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 08.04.2015 / 12:46
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Dateizugriffe: 628
Entstehung
autoras o autores: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
fecha de producción: 07.04.2015
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Die Anstaltsleitung der JVA Ratingen (NRW) teilte ihm erst detailliert nach 6 Wochen mit, warum er vom Besuch bei Ahmet Düzgün Yüksel, der wegen seiner Anwaltstätigkeit die Türkei verlassen musste und wegen § 129b inhaftiert ist, ausgeschlossen wurde. Wolfgang habe Informationen hinsichtlich eines Hungerstreiks eines hier inhaftierten albanischen Gefangenen, Admir Baro, im „GI“ Nr. 370 vom Januar 2015 in seiner Funktion als presserechtlich verantwortlicher Redakteur veröffentlicht. Er ist also dafür abgestraft worden, dass in dieser Zeitschrift über eine legitime Aktion eines Gefangenen berichtet worden ist.
Dazu ein Gespräch mit Wolfgang.
Dazu ein Gespräch mit Wolfgang.