Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Naziaufmarsches "Tag der Patrioten" - verharmlost gleichzeitig rechte Gewalt
ID 72523
Das Verbot des Naziaufmarsches "Tag der Patrioten" ist nun durch die zweite Instanz - das OVG - bestätigt worden.
Der mehr als fade Beigeschmack: begründet wird dies ausgerechnet mit linker Gewalt, die in Köln "Reaktionen" der HOGESA hervorgerufen hätte. Während rechte Gewalt als "Reaktion" mehrmals und mit teils perfiden Argumenten verharmlos wird, werden "linke Gewalttäter" als Gefahr für eine offene Gesellschaft dargestellt. Damit öffnet das Verbot mehr Türen für eine Widerrufung vor dem Verfassungsgericht, als das vorangegangene Urteil der Versammlungsbehörde.
Der mehr als fade Beigeschmack: begründet wird dies ausgerechnet mit linker Gewalt, die in Köln "Reaktionen" der HOGESA hervorgerufen hätte. Während rechte Gewalt als "Reaktion" mehrmals und mit teils perfiden Argumenten verharmlos wird, werden "linke Gewalttäter" als Gefahr für eine offene Gesellschaft dargestellt. Damit öffnet das Verbot mehr Türen für eine Widerrufung vor dem Verfassungsgericht, als das vorangegangene Urteil der Versammlungsbehörde.
Audio
24:54 min, 23 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 11.09.2015 / 17:06
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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