BGH-Beschluss zur "Dritten Option" im Personenstandsregister: Selbstbestimmung der Betroffenen wird ignoriert

ID 102957
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Für viele trans, inter oder nicht-binäre Menschen ist es mühsam und ärgerlich, sich mit dem bei der Geburt eingetragenen Geschlecht ausweisen zu müssen. Bei Behördengängen oder Bewerbungen werden sie damit konfrontiert, dass entgegen ihrer gelebten Realität das 'falsche' Geschlecht und teilweise auch der alte Namen verwendet werden muss. Diesem Problem sollte eine 2018 verabschiedete Gesetzesänderung Rechnung tragen, dass eim Personenstandsregister ine "dritte Option" geschaffen wurde. Allerdings herrschte über die Anwendung in der Politik und Verwaltung Unsicherheit. Unklar war, welchen Personengruppen diese Möglichkeit überhaupt offensteht. Diese Frage hat nun Ende April der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und festgestellt: Nur Menschen, die „körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind,“ dürfen demnach ihren Eintrag relativ unbürokratisch ändern lassen. Das schließt beispielsweise trans Menschen aus.

Welche Auswirkungen dieser Beschluss des BGH hat und welche Gesetzesänderungen notwendig wären, das erklärt Julia Monro im Gespräch mit Radio Dreyeckland. Sie ist Menschenrechtsaktivistin und Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI e.V.).
Audio
08:07 min, 9622 kB, mp3
mp3, 161 kbit/s, Stereo (48000 kHz)
Upload vom 15.06.2020 / 13:59

Dateizugriffe: 54

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Frauen/Lesben
Serie: Morgenradio
Entstehung

AutorInnen: Pia
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 15.06.2020
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
15.06.2020 / 18:01 Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
in sonar
am 15.6.. Vielen Dank!