Datenschutz unter Corona-Bedingungen: "Kontakte dürfen nicht ins Blaue hinein abgefragt werden"

ID 103294
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Im Restaurant essen gehen und einige Tage später von der Polizei als Zeugin oder Zeuge angefragt werden, weil in der Nähe eine mutmaßliche Straftat passiert ist: Unter den Infektionsschutzbestimmungen ist das durchaus möglich. So erlebte es der Hamburger Jurist Phillip Hofmann, denn das Restaurant hatte, ganz im Sinne der Corona-Verordnung des Stadtstaats, seine Kontaktdaten aufgenommen. Dabei sollten diese Daten vertraulich behandelt werden und dienen eigentlich nur dem Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette. Zugriff hat deshalb auch in erster Linie das Gesundheitsamt.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, erklärt im Interview, warum es so einfach dann doch nicht ist.
Audio
10:29 min, 11 MB, mp3
mp3, 141 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 06.07.2020 / 21:22

Dateizugriffe: 50

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache:
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Entstehung

AutorInnen: Pia
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 06.07.2020
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
08.07.2020 / 19:20 Magazin, coloRadio, Dresden
coloradio Dresden
Danke
 
09.07.2020 / 22:51 Klaus/, Freie RadioCooperative Husum, Westküste
am 10.7. im FRC-Infomagazin
besten Dank !