Datenschutz unter Corona-Bedingungen: "Kontakte dürfen nicht ins Blaue hinein abgefragt werden"
ID 103294
Im Restaurant essen gehen und einige Tage später von der Polizei als Zeugin oder Zeuge angefragt werden, weil in der Nähe eine mutmaßliche Straftat passiert ist: Unter den Infektionsschutzbestimmungen ist das durchaus möglich. So erlebte es der Hamburger Jurist Phillip Hofmann, denn das Restaurant hatte, ganz im Sinne der Corona-Verordnung des Stadtstaats, seine Kontaktdaten aufgenommen. Dabei sollten diese Daten vertraulich behandelt werden und dienen eigentlich nur dem Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette. Zugriff hat deshalb auch in erster Linie das Gesundheitsamt.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, erklärt im Interview, warum es so einfach dann doch nicht ist.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, erklärt im Interview, warum es so einfach dann doch nicht ist.
Audio
10:29 min, 11 MB, mp3
mp3, 141 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 06.07.2020 / 21:22
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Dateizugriffe: 51
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache:
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Mittagsmagazin
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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08.07.2020 / 19:20 | Magazin, coloRadio, Dresden |
coloradio Dresden
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Danke | |
09.07.2020 / 22:51 | Klaus/, Freie RadioCooperative Husum, Westküste |
am 10.7. im FRC-Infomagazin
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besten Dank ! | |