Bundeswehr auch im Ausland an Grundrechte gebunden und haftbar
ID 106019
Im September 2009 wurden in Kundus (Afghanistan) bei einem Luftangriff, der vom Oberst der Bundeswehr Klein angeordnet worden war, etwa 100 Zivilist*innen getötet oder verletzt, darunter zwei Dutzend Kinder. Angehörige der Opfer hatten – in allen Instanzen erfolglos – versucht, per Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen und Entschädigungszahlungen zu erwirken. Mit ihrem am 16. Dezember veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun die Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt durch den Bundesgerichtshof, nicht zur Entscheidung angenommen. Trotz des auf den ersten Blick enttäuschenden Ergebnisses, habe es diese Entscheidung in sich, so der Rechtsanwalt David Werdermann.Wir haben mit ihm gesprochen.
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales
Serie: MoRa3X
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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