Der Stadtratsbeschluss München vom Dezember 2017 und keine Ende?

ID 106132
 
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Nachdem der bay. VGH in zweiter Instanz die Stadt München verpflichtet Diskussionen zu ihrem Beschluss in öffentlichen Räumen zuzulassen gibt München nicht nach und geht in die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Damit wird seit Ende 2017 das Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterbunden und es steht in den Sternen wann in München Normalität eintritt.

Audio
58:00 min, 80 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 30.12.2020 / 18:12

Dateizugriffe: 2311

Klassifizierung

Beitragsart: Feature
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: mike gh
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 30.12.2020
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Interviews mit:

Norman Paech, Jurist und emeritierter deutscher Professor für Politikwissenschaft und für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg
Nirit Sommerfeld, deutsch-israelische Schauspielerin und Sängerin
Peter Vonnahme, 25 Jahre Richter am Bayr. VerwaltungsGerichtsHof
Wolfgang Stöger, HU
Brigitte Wolf, Stadträtin LINKE
Manuel Pretzl, Stadtrat CSU
Christian Vorländer, Stadtrat SPD

Zeitleiste:
In dem Beschluss stellt sich die Stadt München gegen, die aus ihrer Sicht, antisemitische BDS-Kampagne und stellt deswegen dann keine Räume zur Verfügung:

Sobald sich eine Veranstaltung mit dem Thema ‚BDS-Bewegung‘ befasst
oder
bei Veranstaltungen jeder Art Personen beteiligt sind die sich in der Vergangenheit positiv zur BDS Kampagne geäussert haben

Dezember 2018 VG München: Die Klage eine Münchners auf Zulassung zu einer Veranstaltung im Münchner Stadtmuseum, Thema: Der Stadtratsbeschluss, wird abgewiesen

November 2020 Bayr. VGH: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des VG München ist erfolgreich, d.h. die Stadt München muss ihm Räume zur Verfügung stellen,
Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig da die Revision zugelassen ist

Dezember 2020: Der Stadtrat beschliesst in Revision zu gehen.

In der selben Woche stellt der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellt in seinem Gutachten u.a. fest

„Ein Nutzungsausschluß von BDS-nahen Personen oder Gruppen alleine wegen zu erwartender unerwünschter meinungsäußerungemn ist mit dem Art. 5 Abs. 1 des GG unvereinbar‘

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The_Remixin_Latino_Blues von wellmann, by 3.0
Hinrondelle von Popof by sa 3.0