Eine deutliche Mehrheit hat in Berlin für die Vergesellschaftung gestimmt. Doch wie funktioniert die Umsetzung?

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Über 1 Million Menschen stimmten am 26. September in Berlin für eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. 56,4 Prozent der Stadtbevölkerung bejahten per Volksentscheid den Vorschlag der Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen«. Dieser fordert, »alle Maßnahmen einzuleiten«, die notwendig sind, um auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes die Bestände von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in Gemeineigentum zu überführen. Nun stellt sich der Initiative eine neue Aufgabe: Sie muss dafür kämpfen, dass das Votum für Vergesellschaftung von Senat und Abgeordnetenhaus nicht nur »geprüft« oder „respektiert“ wird. sondern auch umgesetzt wird.
Dabei geht die Forderung nach Vergesellschaftung zurück auf die Anfänge der Bundesrepublik.
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich „geprüft“ und „respektiert“?
Darüber sprachen wir Ralf Hoffrogge. Er ist seit Gründung aktiv bei der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen.
Audio
07:18 min, 6856 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 05.10.2021 / 09:08

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Entstehung

AutorInnen: walter heindl
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 05.10.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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