Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel
ID 28043
Spätabtreibungen, sprich Abtreibungen erst nach der 22. Schwangerschaftswoche, sind in Deutschland in Zukunft erst nach einer nun gesetzlich festgelegten Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich. Darüber hinaus ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiterzuempfehlen. Sollte er dies nicht tun, droht ihm ein Bußgeld. Diese Neuregelung hat der Bundestag vorigen Mittwoch beschlossen.
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
19.05.2009 / 17:05 | RDL, Radio Dreyeckland, Freiburg |
gesendet
|
|
zip-fm vom 19. Mai | |
10.06.2009 / 12:54 | Meike (Radio Unerhört Marburg), Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet
|
|
.... bei "feministisch biertrinken" am 28. mai | |