Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel

ID 28043
 
AnhörenDownload
Spätabtreibungen, sprich Abtreibungen erst nach der 22. Schwangerschaftswoche, sind in Deutschland in Zukunft erst nach einer nun gesetzlich festgelegten Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich. Darüber hinaus ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiterzuempfehlen. Sollte er dies nicht tun, droht ihm ein Bußgeld. Diese Neuregelung hat der Bundestag vorigen Mittwoch beschlossen.
Audio
10:48 min, 25 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.05.2009 / 10:52
Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 18.05.2009
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
19.05.2009 / 17:05 RDL, Radio Dreyeckland, Freiburg
gesendet
zip-fm vom 19. Mai
 
10.06.2009 / 12:54 Meike (Radio Unerhört Marburg), Radio Unerhört Marburg (RUM)
gesendet
.... bei "feministisch biertrinken" am 28. mai