Warum die Schweiz nicht wie Weissrussland werden soll - Gespräch mit einer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

ID 37713
 
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Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder die Einführung eines Minarettverbots schaffen in einer Hinsicht grosse Probleme für die Schweiz: Sie tangieren das Völkerrecht. Wenn die gesetzliche Umsetzung „eins-zu-eins“ dem Initiativtext entspricht, würde sie mit grosser Sicherheit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Das bedeutet: Wer sich wegen dem Minarettverbot oder wegen einer automatischen Ausschaffung in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Klage einreichen. Die Chance ist gross, Recht zu erhalten. Und dieses Recht ist auch für die Schweiz bindend. Die Schweiz ist nämlich Mitglied des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Und nicht nur das: die Schweiz stellt im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedstaaten sogar zwei Richter am Gerichtshof.
Nur eine Richterin sitzt für Deutschland am Gerichtshof. Angelika Nussberger wird ab dem 1. Januar 2011 diese Position in Strassburg übernehmen. Michael Spahr hat sie getroffen.
Audio
06:08 min, 14 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 02.12.2010 / 13:16

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich:
Entstehung

AutorInnen: Michael Spahr
Radio: RaBe, Bern im www
Produktionsdatum: 02.12.2010
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
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Kommentare
02.12.2010 / 16:19 smn, Radio LoRa, Zürich
Sendungsübernahme
der Bericht wurde am 2.12.2010 im "Info LoRa" bei Radio LoRa Zürich ausgestrahlt. Danke & Gruss!