Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung des Freien Sender Kombinats war rechtswidrig
ID 38262
Am 25. November 2003 wurden die Räume des Hamburger Freien Sender Kombinat von Staatsanwaltschaft, Staatschutz und zwei Hundertschaften Polizei durchsucht. Begründet wurde die Aktion mit Telefongesprächen, die ein Redakteur des Senders im Oktober des gleichen Jahres mit der Pressestelle der Hamburger Polizei geführt und ohne deren Einverständnis aufgezeichnet und gesendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, mehr als sechs Jahre später, daß die Durchsuchung des Senders rechtswidrig war. Werner vom FSK äußert sich dazu im Interview.
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Aktuell bei radioblau
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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| 06.01.2011 / 12:27 | matthias k, LORA München |
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gekürzt gesendet im Magazin um 18 Uhr
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