Was bringt die Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder

ID 46798
 
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Ein Interview mit Marei Pelzer von Pro Asyl über die Umsetzung der KRK. Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls für ein individuelles Beschwerderecht für Kinder und deren Vertreter.
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06:10 min, 14 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 01.03.2012 / 13:38

Dateizugriffe: 278

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich:
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle Redaktion, Katrin
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 01.03.2012
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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Skript
Anmod.

Die Konvention über die Kinderrechte gibt es seit 1990. Deutschland hatte die Konvention damals nur unter Vorbehalt unterschrieben. Die Abschiebung von Flüchtlingskindern hatte damals Vorrang. Zehn Jahre später wurde dieser Vorbehalt zurückgenommen. Die KRK gilt nun uneingeschränkt, auch für Flüchtlingskinder. Wie wir aus Berichten von Medien oder Menschenrechtsorganisationen immer wieder erfährt, scheint das Recht, welches auf dem Papier existiert, wenig in der Praxis umgesetzt.

Am Dienstag hat die Bundesfamilienministerin ein Zusatzprotokoll für ein individuelles Beschwerderecht zur KRK. Dieses ermöglicht Kindern und ihre Vertreter ihre Rechte individuell beim unabhängigen UN-Ausschuss einzufordern.

Was diese Unterzeichnung wirklich verändert für die Situation von Flüchtlingskindern und ihren Familien und wie die KRK im Asylrecht von Deutschland eigentlich umgesetzt werden, darüber haben wir uns mit Marei Pelzer von Pro Asyl unterhalten.

Kommentare
01.03.2012 / 17:50 bermuda.funk Sonar, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
Danke
Gespielt am 1.3.12 in bermuda.funk Sonar.
 
02.03.2012 / 00:19 Jörg,
wird gesendet am 2.3. im Vormittagsprogramm
Danke!
 
02.03.2012 / 14:46 Steffen (RUM), Radio Unerhört Marburg (RUM)
gesendet im zip
am 02.03.12. (gekürzt). danke.