Was bringt die Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder
ID 46798
Ein Interview mit Marei Pelzer von Pro Asyl über die Umsetzung der KRK. Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls für ein individuelles Beschwerderecht für Kinder und deren Vertreter.
Audio
06:10 min, 14 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 01.03.2012 / 13:38
06:10 min, 14 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 01.03.2012 / 13:38
Dateizugriffe: 278
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Anmod.
Die Konvention über die Kinderrechte gibt es seit 1990. Deutschland hatte die Konvention damals nur unter Vorbehalt unterschrieben. Die Abschiebung von Flüchtlingskindern hatte damals Vorrang. Zehn Jahre später wurde dieser Vorbehalt zurückgenommen. Die KRK gilt nun uneingeschränkt, auch für Flüchtlingskinder. Wie wir aus Berichten von Medien oder Menschenrechtsorganisationen immer wieder erfährt, scheint das Recht, welches auf dem Papier existiert, wenig in der Praxis umgesetzt.
Am Dienstag hat die Bundesfamilienministerin ein Zusatzprotokoll für ein individuelles Beschwerderecht zur KRK. Dieses ermöglicht Kindern und ihre Vertreter ihre Rechte individuell beim unabhängigen UN-Ausschuss einzufordern.
Was diese Unterzeichnung wirklich verändert für die Situation von Flüchtlingskindern und ihren Familien und wie die KRK im Asylrecht von Deutschland eigentlich umgesetzt werden, darüber haben wir uns mit Marei Pelzer von Pro Asyl unterhalten.
Die Konvention über die Kinderrechte gibt es seit 1990. Deutschland hatte die Konvention damals nur unter Vorbehalt unterschrieben. Die Abschiebung von Flüchtlingskindern hatte damals Vorrang. Zehn Jahre später wurde dieser Vorbehalt zurückgenommen. Die KRK gilt nun uneingeschränkt, auch für Flüchtlingskinder. Wie wir aus Berichten von Medien oder Menschenrechtsorganisationen immer wieder erfährt, scheint das Recht, welches auf dem Papier existiert, wenig in der Praxis umgesetzt.
Am Dienstag hat die Bundesfamilienministerin ein Zusatzprotokoll für ein individuelles Beschwerderecht zur KRK. Dieses ermöglicht Kindern und ihre Vertreter ihre Rechte individuell beim unabhängigen UN-Ausschuss einzufordern.
Was diese Unterzeichnung wirklich verändert für die Situation von Flüchtlingskindern und ihren Familien und wie die KRK im Asylrecht von Deutschland eigentlich umgesetzt werden, darüber haben wir uns mit Marei Pelzer von Pro Asyl unterhalten.
Kommentare
|
|
01.03.2012 / 17:50 | bermuda.funk Sonar, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
Danke
|
|
Gespielt am 1.3.12 in bermuda.funk Sonar. | |
02.03.2012 / 00:19 | Jörg, |
wird gesendet am 2.3. im Vormittagsprogramm
|
|
Danke! | |
02.03.2012 / 14:46 | Steffen (RUM), Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet im zip
|
|
am 02.03.12. (gekürzt). danke. | |