Integrationsministerium Ba-Wü beharrt auf Leistungskürzungen für Flüchtlinge unter dem Existenzminimum.

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Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg, zuständig für die Auszahlung von Leistungen an Flüchtlinge nach dem Asylbeerwerberleistungsgesetz, kürzt Flüchtlingen, die durch die sogenannte illegale Einreise nach Freiburg gekommen sind, die finanziellen Mittel. Das Amt beruft sich hierbei auf vorläufige Hinweise des lntegrationsministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07. 2012 zum Asylbewerwerberleistungsgesetz. Über diese Auslegung des BVG Urteils sprachen wir mit Herrn Dr. Schäfer, zuständiger Referatsleiter im Integrationsministerium. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht als migrationspolitisches Instrument zur Abschreckung von Flüchtlingen gebraucht werden dürften. Der Gesetzgeber müsse sich immer konkret am Bedarf an existenznotwendigen Leistungen orientieren. Steht die Praxis der Leistungskürzung auch in Baden-Württemberg im Widerspruch zu dieser Entscheidung?
Audio
05:36 min, 5256 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 01.11.2013 / 11:16

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Internationales, Wirtschaft/Soziales
Serie: Fokus Südwest Einzelbeitrag
Entstehung

AutorInnen: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 01.11.2013
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Im Audio enthaltene Anmod:

Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg, zuständig für die Auszahlung von Leistungen an Flüchtlinge nach dem Asylbeerwerberleistungsgesetz, kürzt Flüchtlingen, die durch die sogenannte illegale Einreise nach Freiburg gekommen sind, die finanziellen Mittel. Das Amt beruft sich hierbei auf vorläufige Hinweise des lntegrationsministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07. 2012 zum Asylbewerwerberleistungsgesetz.
Um über diese Auslegung des BVG Urteils durch das Integrationsministerium zu sprechen sind wir nun mit Herrn Dr. Schäfer Referatsleiter zum Thema Flüchtlinge im Integrationsministerium telefonisch verbunden.


Ja, die eben zitierten Umsetzungshinweise aus ihrem Ministerium besagen, dass §1a des Asylberwerberleistungsgesetz auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidung anwendbar sei. Paragraph 1a des Asylberwerberleistungsgesetz sieht Anspruchseinschränkungen für Personen vor, "die sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen", oder "bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können."
Urteile lassen sich ja teilweise verschieden auslegen. Warum legen sie das Bundesverfassungsgerichtsurteil so aus?

Im Audio enthaltene Abmod:

Soweit Herr Dr. Schäfer aus dem Baden-Württembergischen Integrationsministerium zu den Leistungskürzungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.