Massenhinrichtungen und Vernichtungstaktiken im syrischen Saidnaya-Gefängnis

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In dieser Woche veröffentlichte Amnesty International einen 48-seitigen Bericht über Massenhinrichtungen und Vernichtungstaktiken im syrischen Saidnaya-Gefängnis. Dazu gibt es eine 4-seitige deutschsprachige Zusammenfassung. Diese Zusammenfassung wird hier verlesen.
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Upload vom 09.02.2017 / 17:23

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Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Internationales, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: AL
Radio: coloradio, Dresden im www
Produktionsdatum: 09.02.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Der Amnesty-International-Bericht (pdf):
https://cloud.amnesty.de/index.php/s/jH4...

Die deutschsprachige Zusammenfassung (pdf):
https://cloud.amnesty.de/index.php/s/jH4...


EIN SCHLACHTHAUS FÜR MENSCHEN
MASSENHINRICHTUNGEN UND VERNICHTUNGSTAKTIKEN IM SYRISCHEN SAIDNAYA-GEFÄNGNIS


ZUSAMMENFASSUNG

„In Saidnaya endet das Leben – das Ende der Menschlichkeit.“
„Abu Muhammed“, ehemaliger Wärter im Saidnaya-Gefängnis
Das Militärgefängnis Saidnaya ist der Ort, an dem der syrische Staat still und leise seine eigene Bevölkerung abschlachtet. Zu den Opfern zählen hauptsächlich ganz normale Zivilpersonen, die als Regierungsgegner angesehen werden. Seit 2011 sind hier Tausende Menschen außergerichtlich hingerichtet worden – in Massenhinrichtungen, die nachts im Geheimen durchgeführt werden. Viele weitere Insassen sterben in Saidnaya an den Folgen wiederholter Folter und dem systematischen Entzug von Nahrung, Wasser, Medikamenten und medizinischer Versorgung. Die Leichen werden in Massengräbern verscharrt. Es ist unvorstellbar, dass diese routinemäßigen und systematischen Praktiken nicht von höchster Regierungsebene sanktioniert worden sind. Zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 hat Amnesty International den Ablauf und das Ausmaß der Menschenrechtsverstöße im Militärgefängnis Saidnaya untersucht. Für diese Recherchen hat die Organisation mit 31 Männern gesprochen, die in Saidnaya inhaftiert waren. Zudem sprach sie mit vier Gefängnisbeamten bzw. ehemaligen Wärtern; drei ehemaligen syrischen Richter_innen; drei im Militärkrankenhauses Tishreen beschäftigten Ärzt_innen; vier syrischen Anwält_innen; 17 internationalen und nationalen Sachverständigen zum Thema Inhaftierung in Syrien; und 22 Familienangehörigen von Personen, die in Saidnaya inhaftiert waren oder sind.
Amnesty International wurde von den syrischen Behörden mit einem Einreiseverbot belegt und hat daher bereits seit 2011 keinen Zutritt mehr zu Gebieten, die von Regierungstruppen kontrolliert werden. Aus diesem Grund wurden die meisten Gespräche mit den oben genannten Personen im Süden der Türkei geführt. Einige Personen wurden auch per Telefon oder anhand anderer Fernsprechmethoden interviewt. Dabei handelte es sich um Personen in Syrien, im Libanon, in Jordanien, in europäischen Ländern und in den USA. Insgesamt sprach Amnesty International für diesen Bericht mit 84 verschiedenen Personen. In vielen Fällen wurden wichtige Zeug_innen zweimal oder noch häufiger interviewt, um die Informationen auf Konsistenz und Richtigkeit zu prüfen. Die Gespräche wurden jeweils separat geführt; nur zweimal war dies nicht der Fall. Für einige Gesprächspartner_innen waren die Interviews mit erheblichem persönlichem Risiko verbunden. Amnesty International versucht seit 2011, sich auf verschiedenen Wegen bei den syrischen Behörden wegen menschenrechtlicher Bedenken Gehör zu verschaffen, z. B. was Folter und andere Misshandlung, Verschwindenlassen und Todesfälle im Gewahrsam angeht. So wendet sich die Organisation beispielsweise durch das Urgent-Action-Netzwerk mit Appellen in Einzelfällen an die Behörden und versucht außerdem, im Vorfeld der Veröffentlichung von Amnesty-Berichten mit ihnen in Kontakt zu treten. Am 12. Januar 2017 schickte Amnesty International einen Brief an die syrischen Behörden, in dem um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten wurde und erneut die Forderung nach dem Zugang zu inhaftierten Personen in Syrien ausgesprochen wurde. Amnesty International hat weder auf diesen Brief noch auf andere Anfragen eine Antwort erhalten. Die syrische Regierung setzt seit Jahrzehnten Folter und Verschwindenlassen als Mittel ein, um Kritiker_innen zum Schweigen zu bringen. Bereits im Jahr 1987 dokumentierte Amnesty International die systematische Anwendung von 35 Foltermethoden in syrischen Gefängnissen. Doch seit 2011 haben die Menschenrechtsverstöße gegen Gefängnisinsassen ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Laut Angaben der Human Rights Data Analysis Group wurden zwischen März 2011 und Dezember 2015 mindestens 17.723 Personen in staatlichem Gewahrsam getötet. Das sind im Durchschnitt 300 Todesfälle pro Monat. Die Personen, die besonders Gefahr laufen, festgenommen und in staatlichen Gefängnissen wie Saidnaya gefoltert und getötet zu werden, sind solche, die als vermeintliche Regierungsgegner_innen angesehen werden. Sie repräsentieren einen Querschnitt der syrischen Gesellschaft: Oft handelt es sich um Demonstrierende, politische Dissident_innen, Menschenrechtler_innen, Journalist_innen, Ärzt_innen, Mitarbeiter_innen humanitärer Hilfsorganisationen oder Studierende. Die Behandlung von Insassen in Saidnaya und anderen der syrischen Regierung unterstehenden Hafteinrichtungen ist derart unmenschlich, dass Amnesty International in diesem Zusammenhang von extermination (dt.: „Ausrottung“ )spricht, definiert im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als „die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen – unter anderem das Vorenthalten des Zugangs zu Nahrungsmitteln und Medikamenten –, die geeignet sind, die Vernichtung eines Teiles der Bevölkerung herbeizuführen“.
Den Recherchen von Amnesty International zufolge sind die Fälle von Mord, Folter, Verschwindenlassen und Ausrottung, wie sie sich seit 2011 in Saidnaya ereignen, Teil eines groß angelegten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung, mit dem die Regierung die Förderung ihrer eigenen Ziele verfolgt. Die von den syrischen Behörden begangenen Menschenrechtsverletzungen in Saidnaya werden daher von Amnesty International als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.


MASSENHINRICHTUNGEN

Das Militärgefängnis Saidnaya besteht aus zwei Hafteinrichtungen mit einer Kapazität von 10.000–20.000 Personen. Die meisten der im „roten Gebäude“ inhaftierten Personen sind Zivilpersonen, die seit Beginn des Konflikts 2011 festgenommen wurden. Bei den Insassen des „weißen Gebäudes“ handelt es sich mehrheitlich um seit 2011 festgenommene Offiziere und Soldaten des Militärs. Tausende Menschen, die im „roten Gebäude“ unter Bedingungen festgehalten wurden, die dem Verschwindenlassen gleichkamen, sind in geheimen außergerichtlichen Massenhinrichtungen getötet worden. Die Betroffenen werden zuvor vor einem Militärgericht im Stadtteil Al-Qaboun von Damaskus in „Verfahren“ zum Tode verurteilt, die im Durchschnitt ein bis drei Minuten dauern. An dem Tag, an dem die Hinrichtungen vorgenommen werden – bei den Gefängnisbehörden auch „die Party“ genannt –, werden die betroffenen Personen nachmittags aus ihren Zellen geholt. Ihnen wird gesagt, dass sie in ein Zivilgefängnis verlegt würden. Stattdessen bringt man sie aber in eine Zelle im Keller des „roten Gebäudes“, wo sie zwei bis drei Stunden lang schwer verprügelt werden. Spät in der Nacht legt man ihnen Augenbinden an und bringt sie mit Kleintransportern in das „weiße Gebäude“. Dort werden sie in einen Kellerraum geführt und erhängt. Dieses Prozedere wird ein- bis zweimal die Woche durchgeführt, und jedes Mal werden zwischen 20 und 50 Personen gehängt. Den Betroffenen sind während der gesamten Zeit die Augen verbunden, und sie erfahren erst wenige Minuten vor ihrer Hinrichtung, dass sie zum Tode verurteilt wurden. Den genauen Zeitpunkt ihrer Hinrichtung teilt man ihnen nicht mit, und auch die Hinrichtungsmethode erfahren sie erst, wenn ihnen die Schlinge um den Hals gelegt wird. Nach der Exekution werden die Leichen auf einen Lastwagen geladen, zur Registrierung in das Militärkrankenhaus Tishreen gebracht, und dann in Massengräbern verscharrt. Diese Gräber befinden sich auf Militärgelände in der Nähe von Damaskus. Eines liegt in Najha, einem Dorf zwischen Sweida und Damaskus, und eines in Qatana, einer Kleinstadt westlich von Damaskus. Amnesty International schätzt, dass zwischen September 2011 und Dezember 2015 zwischen 5.000 und 13.000 Menschen in Saidnaya außergerichtlich hingerichtet wurden. Diese Schätzung basiert auf Augenzeugenberichten von Inhaftierten und von ehemaligen Angehörigen der Gefängnisbehörden. Für Hinrichtungen nach Dezember 2015 liegen Amnesty International keine Nachweise vor. Allerdings werden nach wie vor Gefängnisinsassen nach Saidnaya verlegt und die „Verfahren“ vor dem Militärgericht in Al-Qaboun gehen weiter. Es gibt daher keinen Grund anzunehmen, dass keine Hinrichtungen mehr stattfinden, und es ist davon auszugehen, dass seit Dezember 2015 Tausende weitere Menschen exekutiert worden sind. Die Hinrichtungen in Saidnaya werden geheim gehalten und nur hochrangige Beamt_innen sowie direkt beteiligte Wärter und Personen wissen über sie Bescheid. Selbst die Wärter, die das Abholen und Verprügeln der Insassen im „roten Gebäude“ koordinieren, wissen normalerweise nicht, was mit den Gefangenen geschieht, wenn sie nachts in das „weiße Gebäude“ gebracht werden.
Die Hinrichtungen werden von Regierungsbeamt_innen von höchstem Rang autorisiert. Todesurteile werden von dem syrischen Großmufti, dem Verteidigungsminister oder dem Generalstabschef bestätigt. Letztere handeln im Auftrag von Präsident Baschar al-Assad. Die Todesurteile werden zudem von dem Vorsitzenden und Militärstaatsanwalt des Militärgerichts sowie einem Vertreter der Sicherheitskräfte unterzeichnet. Die Durchführung der Hinrichtungen werden von einem Gremium aus Armeeoffizieren, Gefängnisbeamt_innen und Ärzt_innen überwacht.
Amnesty International verfügt über Informationen zu den Mitgliedern des Hinrichtungsgremiums sowie zu anderen Offizieren und Beamt_innen, gegen die nach Ansicht der Organisation wegen ihrer Beteiligung an in Saidnaya begangenen Verbrechen ermittelt werden sollte. Darüber hinaus wurden Amnesty International die Namen von 36 Gefängnisinsassen mitgeteilt, die seit 2011 in Saidnaya außergerichtlich hingerichtet wurden. Diese Namen werden aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. Amnesty International hat die Informationen über mutmaßliche Verantwortliche und Opfer an Einrichtungen weitergegeben, welche die Verbrechen in Saidnaya glaubwürdig untersuchen können.


VERNICHTUNGSTAKTIK

Die Misshandlung von Insassen im „roten Gebäude“ von Saidnaya ist zur Routine geworden. Folter, insbesondere durch Schläge und sexuelle Gewalt, ist an der Tagesordnung. Den Gefangenen wird eine angemessene Versorgung mit Nahrung, Wasser und Medikamenten vorenthalten. Auch die medizinische Versorgung und die sanitären Einrichtungen sind unzureichend, was zu Infektionen und Krankheiten führt. Selbst während der Folterungen dürfen die Gefangenen keinen Laut von sich geben. . Viele Insassen entwickeln schwere psychische Erkrankungen wie z. B. psychotische Störungen.Die Behandlung der in Saidnaya Inhaftierten scheint darauf zugeschnitten zu sein, größtmögliche seelische und körperliche Schäden zu hinterlassen. Das augenscheinliche Ziel der Behörden ist die Demütigung, Erniedrigung und Entmenschlichung der Gefangenen, sowie die Zerstörung ihrer Würde und jeglicher Hoffnung. Omar war im Teenageralter, als er festgenommen wurde. Er erklärte Amnesty International: „Es ist schwierig, einen ehemaligen Saidnaya-Insassen zu finden, der offen über die Vorgänge in dem Gefängnis spricht. Was dort passiert, ist einfach zu demütigend.“ Er beschrieb seine eigene Erfahrung:
Ich weiß nicht einmal, welche Worte ich benutzen soll, um das zu beschreiben, was ich gesehen habe. Der Gefängniswärter befahl allen, sich auszuziehen und nacheinander in den Waschraum zu gehen. Alle liefen zum Waschraum, und die Wärter suchten sich einen jungen Mann aus, jemand zierlichen oder bubenhaften. Sie befahlen ihm dann, sich mit dem Gesicht zur Tür hinzustellen und die Augen zu schließen. Dann zwangen sie einen größeren, kräftigeren Häftling, ihn zu vergewaltigen... Niemand gibt zu, dass ihnen das passiert ist, aber es geschah ständig... Manchmal ist psychischer Schmerz schlimmer als körperlicher Schmerz. Die Betroffenen waren danach nicht mehr sie selbst. Der ehemalige Insasse „Sameer“ beschrieb, wie er in Saidnaya gefoltert wurde: Die Schläge waren unglaublich schmerzhaft. Es war wie bei einem Nagel, den man wiederholt versucht in einen Felsen zu schlagen. Es war unmöglich, aber sie machten einfach weiter. Ich hoffte, sie würden einfach meine Beine abschneiden, statt immer weiter auf sie einzuschlagen. Dieser gezielten physischen Vernichtung von Menschen, wie sie in Saidnaya bereits seit 2011 angewendet wird, sind bereits Hunderte, wenn nicht Tausende, Menschen zum Opfer gefallen. Die Gefängnisbehörden haben angesichts der hohen Todesraten ein bestimmtes Verfahren entwickelt. Die Leichen werden frühmorgens aus den jeweiligen Zellen geholt und in das Militärkrankenhaus Tishreen gebracht. Dort werden Arztberichte angefertigt und Sterbeurkunden ausgestellt, die als Todesursache Herz- oder Atemversagen angeben. Daraufhin werden die Leichen mit einem Lastwagen zu einem der Massengräber auf Militärgelände nahe Damaskus gekarrt.


EMPFEHLUNGEN

Amnesty International fordert die syrischen Behörden auf, außergerichtliche Hinrichtungen sowie die Folter und unmenschliche Behandlung im Militärgefängnis Saidnaya und in allen anderen von der Regierung betriebenen Hafteinrichtungen in Syrien unverzüglich einzustellen. Zudem müssen die Behörden internationalen Menschenrechtsbeobachter_innen uneingeschränkten Zugang zu allen in syrischen Hafteinrichtungen inhaftierten Personen gewähren. Die Familien der Insassen müssen über den Verbleib und den Rechtsstatus ihrer Angehörigen informiert werden. Wenn ein Gefangener stirbt, muss dessen Familie über sein Schicksal in Kenntnis gesetzt werden.
Amnesty International fordert außerdem eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der außergerichtlichen Hinrichtungen und Vernichtungstaktiken im Militärgefängnis Saidnaya. Der UN- Menschenrechtsrat sollte die Unabhängige internationale Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien unverzüglich mit einer solchen Untersuchung beauftragen.
Amnesty International fordert die Mitglieder der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien und den UN- Sondergesandten für Syrien auf, bei Gesprächen mit den syrischen Behörden sowie mit Staaten, die die syrische Regierung unterstützen – wie Russland und Iran –, das Thema außergerichtliche Hinrichtungen und Folter in syrischen Hafteinrichtungen auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Familien der Zehntausenden Gefangenen, die dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen sind und dann im Gewahrsam der syrischen Behörden gefoltert und getötet wurden, haben ein Anrecht darauf, Klarheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erhalten. Diejenigen, die für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen ist auch deshalb notwendig, um ständig wiederkehrende Gewaltzyklen zu verhindern: Nur wenn die Straflosigkeit für diese Gräueltaten beendet wird, besteht Aussicht auf eine tragfähige Beendigung des Blutvergießens in Syrien. Ein von der UN-Generalversammlung am 21. Dezember 2016 neu beschlossener Mechanismus ermöglicht die Erhebung und Auswertung von Nachweisen für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. Dies könnte dazu beitragen, faire und unabhängige strafrechtliche Verfahren gegen die Verantwortlichen einzuleiten und zeitnah abzuschließen. Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft auf, dafür zu sorgen, dass der Mechanismus umgehend und mit internationaler Unterstützung eingerichtet und mit angemessenen Finanz- und Humanressourcen ausgestattet wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Mechanismus über alle notwendigen Schutzmaßnahmen verfügt, um ihn legitim, unabhängig und transparent zu machen, damit ihm sowohl die syrische Bevölkerung als auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die seit Ausbruch des Konflikts schwere Menschenrechtsverletzungen in Syrien dokumentieren, Vertrauen schenken. Amnesty International appelliert zudem an die internationale Gemeinschaft, die gemeinsame Verantwortung zur Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung der in Syrien seit 2011 begangenen völkerrechtlichen Verbrechen – wieaußergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Verschwindenlassen – anzuerkennen, insbesondere durch die Anwendung des Weltrechtsprinzips und entsprechende innerstaatliche Gesetze, um mutmaßliche Verantwortliche vor Gericht zu stellen.


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