Neue "Extremismusklausel" im Steuergesetz 2013 gefährdet Gemeinnützigkeit von Vereinen
ID 49377
Wir sprachen darüber mit Jutta Sundermann von attac Deutschland. Eine von 36 Organisationen, welche einen offenen Brief gegen den neuen Gesetzesentwurf verfasst haben.
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06:36 min, 15 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 29.06.2012 / 16:44
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Das Verwaltungsgericht in Dresden hatte im April die „Extremismusklausel“ der sächsischen Landesregierung und der Bundesregierung für Unrecht erklärt. Kaum ist der Freudenjubel darüber verhalt, kommt die nächste Hürde. Wenn es nach der Bundesregierung ginge, müssten sich gemeinnützige Vereine ab nächstes Jahr wieder einer sog. „Extremismusklausel“ unterwerfen. Der neue Entwurf des Steuergesetzes 2013 sieht in seiner Abgabenordnung vor, dass Vereine den Status ihrer „Gemeinnützigkeit“ verlieren würden, wenn sie im Verfassungsschutzbericht auftauchen würden.
Dagegen regt sich Widerstand. Ein offener Brief von bisher 36 gemeinnützigen Organisationen informieren darüber und forderten PolitikerInnen dazu auf, dagegen zu stimmen. Am Donnerstag war die 1. Lesung für den Gesetzentwurf. Wir sprachen dazu mit Jutta Sundermann von attac.
Dagegen regt sich Widerstand. Ein offener Brief von bisher 36 gemeinnützigen Organisationen informieren darüber und forderten PolitikerInnen dazu auf, dagegen zu stimmen. Am Donnerstag war die 1. Lesung für den Gesetzentwurf. Wir sprachen dazu mit Jutta Sundermann von attac.