Gesetzesvorschlag Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Drei Monate Mindeststrafe
ID 81808
Der Paragraf 113 im Strafgesetzbuch soll nach einem Änderungsvorschlag vom 30.01.2017 verschärft werden. Er regelt das Strafmaß, wenn Vollstreckungsbeamte wie etwa Polizist*innen im Dienstvollzug gehindert werden.
Wir sprachen mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln über den Änderungsvorschlag. Zunächst fragten wir sie, welche Änderungen genau vorgenommen werden sollten.
Wir sprachen mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln über den Änderungsvorschlag. Zunächst fragten wir sie, welche Änderungen genau vorgenommen werden sollten.
Audio
06:26 min, 6833 kB, mp3
mp3, 145 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.03.2017 / 16:24
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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