Schweizerisches Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab
ID 68154
Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung des Anarchisten Marco abgelehnt.
Audio
03:26 min, 2416 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 07.01.2015 / 12:47
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Dateizugriffe: 572
Entstehung
Auteur: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
Date de production: 06.01.2015
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung des Anarchisten Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern. Damit unterstreicht auch das oberste Gericht der Schweiz die politische Motivation, Marco nach über 20 Jahren Haft nicht aus dem Gefängnis zu entlassen.