Schweizerisches Bundesgericht lehnt Haftentlassung von Marco Camenisch ab

ID 68154
 
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Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung des Anarchisten Marco abgelehnt.
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03:26 min, 2416 kB, mp3
mp3, 96 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 07.01.2015 / 12:47

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Klassifizierung

tipo: Interview
lingua: deutsch
settore/i di redazione: Politik/Info
Entstehung

autrici/autori: Wolfgang Lettow, radio flora
Radio: radio flora, Hannover im www
data di produzione: 06.01.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Nach mehr als einem Jahr Bedenkfrist hat das Bundesgericht in Lausanne die bedingte Haftentlassung des Anarchisten Marco abgelehnt. Dabei stützt sich das Bundesgericht auf eine politische Begründung: Marco distanziere sich nicht von seiner politischen Position, folglich sei ihm die bedingte Entlassung zu verweigern. Damit unterstreicht auch das oberste Gericht der Schweiz die politische Motivation, Marco nach über 20 Jahren Haft nicht aus dem Gefängnis zu entlassen.