Nix gut?! Jetzt doch gut?!

ID 16014
 
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Jetzt ist es raus und Ein voller Erfolg für die Antifa. Das durchgestrichene Hakenkreuz ist nicht strafbar. Gestern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe genau dieses entschieden. Der Versandhändler Jürgen Kamm aus Winnenden in Baden-Württemberg wurde freigesprochen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart, das ihm 3.600 Euro Geldstrafe aufgebrummt hatte, wurde in vollem Umfang aufgehoben. Die beschlagnahmten T-Shirts, Sticker und Kataloge müssen zurückgegeben werden. Rechtsmittel gegen den Richterspruch sind nicht möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasze. Jürgen Kamm sprach mit Radio Corax. Zunächst stellt sich da die Frage, was denn die Begründung des Gerichtes war, dasz durchgestrichene Hakenkreuze doch nicht strafbar sind?
Audio
02:34 min, 2406 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 24.07.2008 / 08:49

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Corax-Widerhall
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 16.03.2007
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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