Das Schweizer Staatsschutz-Gesetz wird verschärft
ID 21903
((ansage))
Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen. Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:
Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen. Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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10.04.2008 / 16:13 | heike, Radio Z, Nürnberg |
gesendet
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in zip-fm am 10.4.08 | |