Erste Berechnung der Hartz IV-Regelsätze nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

ID 32289
 
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Am 9. Februar, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung, die Art und Weise der Festsetzung der Hartz IV-Regelsätze, für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Bekanntwerden des Urteils beeilten sich die Vertreter der Regierung den poltischen Schaden einzudämmen. So erklärte Ursula von der Leyen unmittelbar nach der Urteilsverkündung der Öffentlichkeit, dass es aufgrund des Karlsruher Urteils nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze kommen müsse. Die Bundesregierung aus CDU und FDP sucht nun nach Wegen und Mitteln um das Urteil unterlaufen zu können.

Rüdiger Böker , Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, hat den Harz IV-Regelsatz nach Bundesverfassungsgerichts-Vorgaben neu berechnet. Der Hartz IV-Regelsatz, den er ermittelt hat, liegt weit über den von der LINKE geforderten 500 Euro. Über die Hintergründe wie diese Neuberechnung zustande gekommen ist und welche politischen Folgen daraus resultieren können. Ein Gespräch mit Brigitte Vallenthin, Pressesprecherin der Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens aus Wiesbaden.
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09:02 min, 12 MB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.02.2010 / 15:54

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: Corax-Widerhall
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 19.02.2010
CC BY-NC-SA
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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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