Polizei verletzt Grundrechte: Beim Sammeln von Unterschriften verhaftet

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Unterschriften für Volksinitiativen zu sammeln ist in der Schweiz ein Grundrecht.
Dies gilt zumindest auf öffentlichem Raum.
Bei grösseren Aktionen dürfen Behörden eine Bewilligungspflicht einführen, um Wildwuchs zu verhindern.
Kleine Gruppen von bis zu drei Personen, die ohne Stand arbeiten, dürfen aber ohne Bewilligung Unterschriften sammeln.
Das hat das Bundesgericht in einem Urteil 2009 festgehalten.
Letzten Samstag ist in St. Gallen genau dies passiert: Zwei Mitglieder der Jungsozialisten Juso haben in einer Gasse Unterschriften gesammelt.
Bis sie von der Polizei verhaftet wurden.
Was genau vorgefallen ist wollte ich vom Juso Präsidenten David Roth wissen.

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04:37 min, 11 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 26.02.2013 / 12:55

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Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Benedikt Bachmann
Radio: RaBe, Bern im www
Produktionsdatum: 26.02.2013
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