Darf die katholische Kirche über Nutzung von Landeseigentum entscheiden?
ID 98838
Die Tennenbacher Kapelle in Emmendingen - Mußbach ist ca. 750 Jahre alt. Sie ist der letzte Rest eines vor über 300 Jahren aufgelösten Zisterzienserklosters. Seit 1806 befindet sie sich im Eigentum des Landes. Die Kapelle wird auch auf Kosten des Landes unterhalten. Über die Benutzung entscheidet die katholische Kirche. Das passt der Humanistischen Union nicht. Sie wollte in der Tennenbacher Kapelle einen Vortrag "Zum Stand der Trennung von Staat und Kirche. Ein Verfassungsauftrag" veranstalten. Durfte aber nicht. Die Humanistische Union hat nun Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Wir haben mit Udo Kauß, Landesvorsitzender der Humanistischen Union, gesprochen.
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Kommentare
|
|
06.12.2019 / 18:03 | Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
in sonar
|
|
am 6.12.. Vielen Dank! | |