Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB

ID 99135
 
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Am 12. Dezember 2019 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Landgericht Gießen nach §219a Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB verurteilt – zum dritten Mal. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Fall zurück an das Landgericht verwiesen, damit er dort nach der Neufassung des §219a StGB nochmals verhandelt werden könne.

Das Urteil beweist: Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dieser Meinung waren in Gießen neben dem Verteidiger auch der Staatsanwalt und die Richterin. Der „neue“ §219a StGB schaffe mehr Unklarheiten als Klarheiten und es sei fraglich, ob er in dieser Form verfassungsmäßig sei. Leider lehnte die Richterin die Weitergabe des Falls an das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen ab. Kristina Hänel will dennoch weitermachen und den Weg über das Oberlandesgericht in Frankfurt gehen.
Ich sprach mit Kristina Hähnel darüber.

Audio
06:40 min, 15 MB, mp3
mp3, 308 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.12.2019 / 14:49

Dateizugriffe: 2104

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Tim Thaler
Radio: coloradio, Dresden im www
Produktionsdatum: 30.12.2019
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kein Skript vorhanden.

Kommentare
02.01.2020 / 17:48 Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
in sonar
am 2.1.2020.. Danke!
 
05.01.2020 / 14:02 contra.funk, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
gesendet...
...am 5.1.2020 zw. 13 - 14 Uhr. Danke.
 
08.01.2020 / 08:58 Sabine und Flo, Radio Dreyeckland, Freiburg
gespielt im Morgenradio
Danke