Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB
ID 99135
Am 12. Dezember 2019 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Landgericht Gießen nach §219a Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB verurteilt – zum dritten Mal. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Fall zurück an das Landgericht verwiesen, damit er dort nach der Neufassung des §219a StGB nochmals verhandelt werden könne.
Das Urteil beweist: Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dieser Meinung waren in Gießen neben dem Verteidiger auch der Staatsanwalt und die Richterin. Der „neue“ §219a StGB schaffe mehr Unklarheiten als Klarheiten und es sei fraglich, ob er in dieser Form verfassungsmäßig sei. Leider lehnte die Richterin die Weitergabe des Falls an das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen ab. Kristina Hänel will dennoch weitermachen und den Weg über das Oberlandesgericht in Frankfurt gehen.
Ich sprach mit Kristina Hähnel darüber.
Audio
06:40 min, 15 MB, mp3
mp3, 308 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.12.2019 / 14:49
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Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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02.01.2020 / 17:48 | Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
in sonar
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am 2.1.2020.. Danke! | |
05.01.2020 / 14:02 | contra.funk, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
gesendet...
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...am 5.1.2020 zw. 13 - 14 Uhr. Danke. | |
08.01.2020 / 08:58 | Sabine und Flo, Radio Dreyeckland, Freiburg |
gespielt im Morgenradio
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Danke | |