Gesetzesentwurf für die Urheberrechtsreform sieht Uploadfilter vor
ID 106846
Das Bundeskabinett hat am 03.02.2021 den Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform beschlossen. Damit wird dieser als Nächstes dem Parlament vorgelegt, wo eine ausführliche Debatte zu erwarten ist. Die Urheberrechtsreform soll einen "fairen Ausgleich" zwischen den Interessen von Künstler*innen und Nutzer*innen, Verlagen sowie Plattformen schaffen. Die Reform ist fällig geworden, da die Bundesrepublik bis zum 7. Juni 2021 die Richtlinie zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union umsetzen muss. Am meisten Diskussionen hat schon im Vorfeld die Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie ausgelöst. Dieser macht die Plattformen selber verantwortlich für die Inhalte, welche Nutzer*innen hochladen. Wir sprachen mit Julia Reda, Mitarbeiterin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin und haben nachgefragt, wie laut dem Gesetzesentwurf der Artikel 17 in der deutschen Urheberrechtsreform umgesetzt werden soll.
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13:03 min, 12 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 04.02.2021 / 18:19
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Dateizugriffe: 2609
Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: CX - Corax - Medien - Netz
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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05.02.2021 / 08:20 | Fabian, Radio Dreyeckland, Freiburg |
Gespielt im Mora am 05.02.
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Wie Radio Corax? Die Stimme gehört doch zu Radio Dreyeckland ;-) Liebe Grüße nach Halle! | |
05.02.2021 / 18:02 | Monika, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
in sonar
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am 5.2.. Vielen Dank! | |