Online-Durchsuchungen: Bundesverfassungsgericht schafft neues Computer-Grundrecht
ID 22011
Ein Lehrstück über das hohe Gut der privaten Freiheit und ihrer Schranken: Der Staat will im Zeitalter der Informationssysteme auch in diesem Bereich – wie vorher schon bei Brief, Telefon, Wohnung – überall und sofort nachschauen können, welche Absichten seine Bürger haben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgelegt, dass erst einmal ein elementares Grundrecht auf IT-Gebrauch geschaffen werden muss, von dem aus dann die Einschränkungen dieses Rechts gemäß staatlichen Präventivmaßnahmen vorgenommen werden können. Ausspionieren der freien Persönlichkeit nur dann, wenn es von Staats wegen wirklich nötig ist! Schließlich spioniert der Staat sein Volk nicht willkürlich, sondern streng rechtsstaatlich gewaltengeteilt aus!
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10:18 min, 9660 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 16.06.2008 / 18:54
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Dateizugriffe: 1230
Klassifizierung
Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info
Serie: GegenStandpunkt - Kein Kommentar
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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13.06.2008 / 17:00 | theo, |
gesendet am 9.6.2008 zwischen 21.30-22.00 in "Gegenstandpunkt - kein Kommentar"
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danke | |