Neues Mediengesetz in Sachsen
ID 65098
Interview zum neuen Mediengesetz in Sachsen, das die Förderung kommerzieller Fernsehveranstalter aus der Rundfunkgebühr ermöglicht und dabei nichtkommerzielle Radios ausschließt.
Audio
06:09 min, 8638 kB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 15.07.2014 / 14:08
06:09 min, 8638 kB, mp3
mp3, 192 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 15.07.2014 / 14:08
Dateizugriffe: 577
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Die FDP hat ein neues Mediengesetz im sächsischen Landtag eingereicht "um die lebendige und vielfältige Medienlandschaft in Sachsen zu erhalten". Die seit Ende 2009 diskutierte Fördermöglichkeit für Nichtkommerzielle Radioveranstalter hat allerdings wieder keine Aufnahme ins Mediengesetz gefunden.
Zur Erinnerung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter erhalten ihr Budget direkt aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ-Gebühr). Die privat-kommerziellen Veranstalter müssen sich über Werbung finanzieren. Für die Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) gibt es in Sachsen seit 2010, anders als in anderen Bundesländern, keine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der technischen Verbreitungskosten.
Es mutet deshalb absurd an, dass zukünftig kommerzielle Programmveranstalter in Sachsen aus dem Rundfunkbeitrag gefördert werden - aber gemeinnützige, nichtkommerzielle Lokalradios wie Radio T, mit ihrem wesentlichen Beitrag zur Meinungs- und Programmvielfalt, von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Diese ungerechte und benachteiligende Behandlung lässt der Radio T e. V. rechtlich prüfen und behält sich eine Klage gegen die neue Mediengesetzgebung vor.
Jörg sprach mit dem Mitglied des Medienausschusses im sächsischen Landtag, mit Falk Neubert von der Fraktion DIE LINKE.
Zur Erinnerung: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter erhalten ihr Budget direkt aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ-Gebühr). Die privat-kommerziellen Veranstalter müssen sich über Werbung finanzieren. Für die Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) gibt es in Sachsen seit 2010, anders als in anderen Bundesländern, keine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der technischen Verbreitungskosten.
Es mutet deshalb absurd an, dass zukünftig kommerzielle Programmveranstalter in Sachsen aus dem Rundfunkbeitrag gefördert werden - aber gemeinnützige, nichtkommerzielle Lokalradios wie Radio T, mit ihrem wesentlichen Beitrag zur Meinungs- und Programmvielfalt, von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Diese ungerechte und benachteiligende Behandlung lässt der Radio T e. V. rechtlich prüfen und behält sich eine Klage gegen die neue Mediengesetzgebung vor.
Jörg sprach mit dem Mitglied des Medienausschusses im sächsischen Landtag, mit Falk Neubert von der Fraktion DIE LINKE.
Kommentare
|
|
16.07.2014 / 09:07 | Gregor Atzbach, Radio Unerhört Marburg (RUM) |
gesendet in der Frühschicht
|
|
am 16.07.2014, Dankeschön! | |
16.07.2014 / 09:18 | kmm, Radio Dreyeckland, Freiburg |
im mpra
|
|
gesendet am 16.7. thx | |
16.07.2014 / 14:05 | Andreas, |
danke
|
|
wird gesendet in Osmose am 17. Juli | |
16.07.2014 / 18:40 | Jürgen, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
verwendet für zip-fm am 16.7.2014
|
|
Danke | |
16.07.2014 / 23:21 | Radio Corax, Radio Corax, Halle |
Gesendet im Morgenmagazin.
|
|
Dankeschön! | |