Mehr Geld fürs Wohnen für Hartz-IV-EmpfängerInnen im Umland vieler Städte

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Das Bundessozialgericht hat am Dienstag, den 16. Juni, entschieden, dass das Jobcenter des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald um 150,70 € höhere Unterkunftskosten an eine Familie im Bezug von Hartz-IV-Leistungen zahlen muss. Die Wohnkosten überschritten also das, was bisher als „angemessene“ Kosten der Unterkunft angesehen wurden. Der Landkreis verfügt bisher, wie viele andere, über kein schlüssiges Konzept zur Angemessenheitsgrenze.Wir sprachen mit Roland Rosenow von der Kanzlei Sozialrecht in Freiburg. Er erklärt, dass das Urteil nicht nur Bedeutung für das komplette Freiburger Umland, sondern auch für das Umland anderer Städte wie Hamburg oder Lübeck hat.

Wir fragten zunächst nach dem Fall, der zum Urteil geführt hat. Was hat das Bundessozialgericht genau entschieden?
Audio
11:55 min, 11 MB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 19.06.2015 / 15:11

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Klassifizierung

tipo: Interview
idioma: deutsch
áreas de redacción: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
serie: MoRa3X
Entstehung

autoras o autores: Fabian
Radio: RDL, Freiburg im www
fecha de producción: 19.06.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
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Kommentare
19.06.2015 / 16:30 Kurt, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar
Gesendet im FRSonar
Vielen Dank !