Kann die EU mit der Finanzmarktrichtlinie und -verordnung die Nahrungsmittelspekulation in den Griff bekommen?
ID 63407
Vergangene Woche verabschiedete das Europäische Parlament im Plenum die neuen Finanzmarktrichtlinie MIFID und Finanzmarktverordnung MIFIR. Diese sollen die Finanzmärkte stärker regulieren und Nahrungsmittel- und Rohstoffspekulation eindämmen. Nahrungsmittelspekulation hatte 2008 die Nahrungsmittelpreise künstlich in die Höhe getrieben und damit Unruhen in mehreren afrikanischen Ländern ausgelöst. Auch der Hochfrequenzhandel soll dadurch weniger rentabel werden. Es handelt sich um eine automatisierte Handelsweise, wodurch Computer in Millisekundentakt mit beträchtlichen Volumen an Finanzprodukten spekulieren. Dieser Handel hat über das letzte Jahrzehnt einen bedeutenden Platz an den Börsen eingenommen.
Radio Dreyeckland sprach mit Sven Giegold, dem Wirtschafts- und Finanzsprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament. Matthieu fragte ihn zunächst, welche konkreten Änderungen diese Gesetzestexte für die Finanzmärkteregulation bringen.
Radio Dreyeckland sprach mit Sven Giegold, dem Wirtschafts- und Finanzsprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament. Matthieu fragte ihn zunächst, welche konkreten Änderungen diese Gesetzestexte für die Finanzmärkteregulation bringen.
Audio
06:14 min, 5845 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 06.05.2014 / 15:33
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Serie: Focus Europa Einzelbeitrag
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Skript
Disclaimer:
Das Projekt wird co-finanziert von der Europäischen Union im Rahmen des vom Europäischen Parlament subventionierten Ausbildungsförderungsprogramms im Bereich Kommunikation.
Das Europäische Parlament ist nicht involviert in die Vorbereitung und ist in keinem Fall verantwortlich für oder gebunden durch die Information oder Meinungen, die im Kontext des Projekts geäußert werden. In Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen sind einzig die Autor_innen, Interviewpartner_innen, Publizist_innen oder Rundfunkveranstalter_innen verantwortlich. Das Europäische Parlament kann nicht haftbar gemacht werden für direkten oder indirekten Schaden, der aus der Umsetzung des Projekts resultieren könnte.
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Kommentare
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27.04.2014 / 14:12 | Jens, coloRadio, Dresden |
Wird gesendet auf coloradio am 28.4.14 zwischen 21 u. 22 Uhr
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Vielen Dank! | |