Bundesregierung verteidigt Recht auf Schnüffelei

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Der Bremer Anwalt und Vizepräsident der Internationaln Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner hat gerichtlich feststellen lassen, dass seine 4 Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den sogenannten "Verfassungsschutz" unrechtmäßig war. Nach rekordverdächtigen viereinhalb Jahren, in denen das Urteil nicht rechtskräftig werden konnte, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Wenn man negative Urteile zum "Verfassungsschutz" nicht verhindern kann, so wird ihre Rechtswirksamkeit halt hinausgeschoben. Ein gutes Beispiel dafür, dass die Kontrolle der Dienste einfach nicht möglich ist.
Audio
05:04 min, 4753 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 10.11.2015 / 13:39

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Klassifizierung

tipo: Interview
idioma: deutsch
áreas de redacción: Politik/Info
serie: Morgenradio
Entstehung

autoras o autores: Jan Keetman
Radio: RDL, Freiburg im www
fecha de producción: 10.11.2015
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
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