"Blasphemieparagraf" 166 StGB abschaffen!

ID 106686
 
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"Blasphemieparagraf 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) abschaffen"! - Das fordern im Beitrag Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Dr. Hans-Joachim Schemel von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU).
Audio
12:04 min, 11 MB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 29.01.2021 / 17:17

Dateizugriffe: 2160

Klassifizierung

Beitragsart: Gebauter Beitrag
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Religion, Politik/Info, Andere
Entstehung

AutorInnen: nick bergner
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 29.01.2021
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München fand am 7. Januar, dem sechsten Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, eine Gedenkveranstaltung in der Kulturbühne Hinterhalt statt. Damit möchte der Bund für Geistesfreiheit an die Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015 erinnern, bei dem neun Mitarbeiter*innen der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden.
Mit dabei im Hinterhalt waren unter anderem die Kabarettisten HG Butzko und Andreas Rebers sowie der Liedermacher Konstantin Wecker. Mit dabei war auch Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw). Sie hat in ihrem Vortrag die Problematik und die Hintergründe des § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) erläutert. Denn obwohl die Kunst- und Meinungsfreiheit laut Art. 5 GG in Deutschland ein Grundrecht ist, müssen Kulturschaffende hierzulande, anders als in Frankreich, den § 166 StGB fürchten.
Dass das nicht angehen kann, das findet auch Dr. Hans-Joachim Schemel von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU). Denn mit dem sog. „Blasphemie-Paragrafen“ könnte in Deutschland das öffentliche Zeigen von Mohammed-Karikaturen als Straftatbestand gewertet werden. Damit werde in Deutschland, so Dr. Schemel, nicht der geschützt, der sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehme, sondern ganz im Gegenteil habe jeder, der dieses Recht in Anspruch nehme, indem er inhumane Deutungen des Koran zum Beispiel mit Karikaturen öffentlich anprangert, zweierlei zu befürchten. Er müsse sich erstens vor der Rache fundamentalistischer Islamisten*innen in Acht nehmen und er müsse zweitens damit rechnen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft zu werden, weil er die Karikaturen öffentlich gezeigt und dabei die Störung des öffentlichen Friedens riskiert hat.

Kommentare
04.02.2021 / 07:25 Attac-Magazin, radio flora, Hannover
Danke!
gesendet am 02.02.
 
04.02.2021 / 07:25 Attac-Magazin, radio flora, Hannover
Danke!
gesendet am 02.02.