Gesamtschutz und Equal Pay (EP) in der Leiharbeit

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Zusammenhang von Gesamtschutz und Equal Pay (EP) in der Leiharbeit
und Verbandsklagerecht bei der allgemeinen Entgelttransparenz ---
Die Däublerkampagne geht weiter und was macht der DGB im Falle einer Kapital-freundlichen Entscheidung ---
Mit einer Entscheidung der DGB-Tarifkommission Leiharbeit kann EP
ohne einen dispositionierenden Tarifvertrag durchgesetzt werden --- und ---
der DGB kann Leiharbeit eindämmen ---
Forderung nach einer generell besseren Entgelttransparenz durch Verbandsklagen ---
allerdings müsste er und seine Basis dafür kämpfen und nicht betteln
Audio
19:39 min, 45 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 25.01.2022 / 11:05

Dateizugriffe: 1668

Klassifizierung

Beitragsart: Nachricht
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Serie: NoJob FM
Entstehung

AutorInnen: NoJob FM
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 25.01.2022
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
gesendet am 24.1.2022 (ohne Musik aber mit kurzen Pausen, siehe unten)

Birte Meier verklagte erfolgreich das ZDF auf Equal Pay beim BAG.
Allerdings nur auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), ein Antidiskriminierungsgesetz, und des Entgelttransparenzgesetzes (EntgeltTransG).
Letzteres dient aber i. W. nur einer Gleichbehandlung im Zusammenhang mit dem AGG und nicht im Sinne der EP-Forderung in der Leiharbeit.
Aber im Falle einer Diskriminierung wäre der verklagte Arbeitgeber gezwungen seine „Unschuld“ zu beweisen.
Das EntgeltTransG mit der Beweislastumkehr zugunsten eines Diskriminierten gilt erst seit 2017, aber nur für Beschäftigungen in Unternehmen ab 200 Beschäftigte und nicht direkt für Leiharbeiter, nur z. B. für Leiharbeiterinnen im Vergleich mit Leiharbeitern.
Und es ist nur ein Individualklagerecht. Vereine wie z. B. Gewerkschaften können keine Verbandsklage durchführen.
Das Recht auf Verbandsklagen muss erkämpft werden zur Durchsetzung des EP-Grundsatzes.

Ein zweiter erfolgreicher Rechtsstreit. Diesmal schon beim EuGH.
Durch Nichtanerkennung seines durchschnittlichen Verdienstes infolge tariflich genötigter Mehrleistung im Arbeitsvertrag kann ein Leiharbeiter sich keinen Urlaub leisten, wenn der durchschnittliche Verdienst einschl. der erheblichen Überstundenvergütungen nicht auch im Urlaub bezahlt wird.
Ein DGB-Manteltarifvertrag darf in diesem Falle das Entgelt im Urlaub nicht zur Disposition stellen.
Eine Klatsche in Richtung Verleiher und …

Dann im dritten Fall geht es um den Gesamtschutz von Leiharbeitern gemäß einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2008.
Im Rahmen der Däubler-Kampagne gelangte diese via BGA nun zum EuGH.
Dort soll der Gesamtschutz von Leiharbeitern als vergleichbarer Arbeitnehmer genauer definiert werden.
EP ist doch da das Mindeste – Oder ?

Was passiert aber bei einer negativen Beurteilung seitens des EuGH?
Werden dann weiter DGB-Betriebsräte von Entleihkonzernen per dispositionierenden Tarifvertrag – Leiharbeit weiterhin die Durchsetzung der Forderung nach EP für die Leiharbeiter verhindern können?
Bemerkung:
Es gibt drei kurze Pausen infolge ausgeblendeter Musik von Georg Kreisler.
Um Ärger mit Copy-Rights zu verhindern wurde diese entfernt. Das erste Ausgeblendete war „Meine Freiheit Deine Freiheit, dann das „Kapitalistenlied“ und „Staatsbeamter“

Kommentare
27.01.2022 / 13:17 Attac-Magazin, radio flora, Hannover
Danke!
gesendet am 25.01.