Erfolg für die Pressefreiheit - Bundesverfassungsgericht entschärft Datenhehlerei-Paragraf

ID 116183
 
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Wo fängt Pressefreiheit an und wo hört Pressefreiheit auf? Der Fall von Julian Assange und seine Auslieferung an die USA wird weitestgehend als "schwarzer Tag für die Pressefreiheit" betitelt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klargestellt, dass JournalistInnen keine Bestrafung wegen Datenhehlerei zu befürchten haben. JournalistInnen, die investigativ arbeiten, müssen sich also keine Sorgen machen, wegen des 2015 in Kraft getretenen § 202d Strafgesetzbuch (StGB), verurteilt zu werden. Der besagt nämlich, dass Datenhehlerei mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird. Geklagt hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die im Namen von netzpolitik, Reporter ohne Grenzen sowie sieben JournalistInnen und Bloggern vor fünf Jahren die Klage erhoben hat. Darüber haben wir mit David Werdermann gesprochen, einem Berliner Rechtsanwalt von der Kanzlei Aktentaucherin, der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte Projektkoordinator war.
Audio
09:18 min, 21 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 20.06.2022 / 14:57

Dateizugriffe: 1300

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Arbeitswelt
Serie: CX - Corax - Soziales - Strike
Entstehung

AutorInnen: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 20.06.2022
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
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Kommentare
20.06.2022 / 19:27 coloRadio, coloRadio, Dresden
gesendet im Montagsmagazin
Danke!