Mickrige Löhne für Strafgefangene sind verfassungswidrig

ID 122776
 
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Die Löhne von Strafgefangenen sind viel zu niedrig und verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Gefangene zogen gegen die mickrige Bezahlung vor Gericht – mit Erfolg. Ein Gespräch dazu mit der Gefangenengewerkschaft GG/BO, die schon lange gegen die niedrigen Löhne vorgeht.
Audio
08:52 min, 16 MB, mp3
mp3, 255 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 22.06.2023 / 16:09

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Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Entstehung

AutorInnen: Heike Demmel
Radio: RadioZ, Nürnberg im www
Produktionsdatum: 22.06.2023
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Schuften für ´nen mickrigen Lohn: das ist für Strafgefangene Alltag. In den meisten deutschen Bundesländern ist die Arbeit Pflicht, aber die Vergütung viel zu niedrig. Das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht entschieden – und damit den Verfassungsbeschwerden zweier Gefangener Recht gegeben.
Viele Unternehmen nutzen das Gefängnis als billige Produktionsstätte und zahlen lächerlich niedrige Löhne. Der Gefangenengewerkschaft GG/BO ist das schon lange ein Dorn im Auge: Sie fordert den Mindestlohn auch in Gefängnissen. Heike Demmel hat über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entlohnung von Strafgefangenen mit Manuel Matzke, dem Bundessprecher der Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO gesprochen:


Die Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation kurz GG/BO findet ihr im Netz unter: https://ggbo.de/

Kommentare
26.06.2023 / 14:32 Rote Hilfe Info,
Wird gespielt im Rote Hilfe Info am 26.6.2023
Danke für den Beitrag!