Das Bundessozialgericht stärkt die Rechte der ein-Euro-Jobber
ID 42812
Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Rechte von Hartz IV Beziehern gestärkt. Auf die Klage einer Frau entschied das Gericht: Wer rechtswidrig einer Ein-Euro-Job-Stelle zugewiesen wurde, kann künftig den vollen Lohn vom Leistungsträger verlangen. Rechtswidrig sind solche Jobs, wenn sie normale Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Durch das Urteil ist es nun leichter, einstweilige Ansprüche gegenüber den Jobcentern geltend zu machen.
Darüber haben wir Max Eppelein von der Bundesrechtsstelle der DGB Rechtsschutz GmbH, Zentrum für Revision in Kassel, geredet.
Darüber haben wir Max Eppelein von der Bundesrechtsstelle der DGB Rechtsschutz GmbH, Zentrum für Revision in Kassel, geredet.

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07:34 min, 17 MB, mp3
mp3, 320 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 30.08.2011 / 08:46
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Klassifizierung
Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info, Andere
Serie: Widerhall Radio Corax
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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30.08.2011 / 10:06 | Anja Schöner, Radio Dreyeckland, Freiburg |
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Infomagazin vom 30. August - Danke! | |