Die Rechte der Opposition im Bundestag
ID 60799
Es ist soweit. Ja, Deutschland hat eine neue Regierung. Die Große Koalition ist angetreten, um die Regierungsgeschäfte für die nächsten vier Jahre zu übernehmen. Die Minister sind benannt und kaum einer scheint es erwarten zu können sich mit viel Elan auf die neuen Aufgaben zu stürzen. Währenddessen machen sich die Linke und die Grünen Gedanken darüber, wie sie im Schatten der Großen Koalition ihre Oppositionsrechte wahren können. Diese Woche wollen die Fraktionen im Bundestag endlich darüber entscheiden, wie die Oppositionsrechte in der neuen Wahlperiode gesichert werden können. Im Vorfeld hatte es dazu einige Diskussionen gegeben, da die Linke und die Grünen gerade mal 20 Prozent der Abgeordneten im Parlament stellen. Viel zu wenig, um wichtige Oppositionsrechte wahrnehmen zu können. Damit die Opposition aber auf Kontrollinstrumente wie Untersuchungsausschüsse zurückgreifen kann, benötigt sie in der Regel 25 Prozent der Parlamentsstimmen. Die hat sie aber nicht wie wir gerade festgestellt haben. Und was nun? Ist die Opposition damit handlungsunfähig? Aus diesem aktuellen Anlass haben wir mit Herrn Dr. Schwanengel gesprochen. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Parlamentsrecht an der Universität in Erfurt. Außerdem arbeitet er in Kooperation mit dem Thüringer Landtag.
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07:55 min, 7427 kB, mp3
mp3, 128 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 18.12.2013 / 11:16
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Beitragsart:
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Redaktionsbereich: Politik/Info, Wirtschaft/Soziales
Serie: Corax-Widerhall
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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18.12.2013 / 15:23 | Jelle, Radioprojekt Bremen |
zip-fm vom 18.12.2013
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Gesendet. Vielen Dank! | |