Zur Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie (1): Öffnung des Tarifvertrags für "betriebliche Vereinbarungen": Überstunden werden je nach Bedarf des Hauses nicht gezahlt
ID 6667
In ihrem Tarifabschluss hat die Gewerkschaft den Unternehmern zugestanden, dass "tarifliche Mindeststandards" und Arbeitszeitvereinbarungen bei der Abwägung der Wettbewerbsfähigkeit außer Kraft gesetzt werden können und Überstunden nicht gezahlt werden. Damit setzt sie die Belegschaft dem erpresserischen Druck der Unternehmer schutzlos aus.
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13:17 min, 6223 kB, mp3
mp3, 64 kbit/s, Mono (44100 kHz)
Upload vom 21.04.2004 / 17:59
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Klassifizierung
Beitragsart: Kommentar
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Politik/Info
Serie: GegenStandpunkt - Kein Kommentar
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