Reale Stundenlöhne von Freiberuflern im Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb
ID 75980
Seit letztem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn - aber wenn man sich diesen Mindestlohn anschaut, dann kann man einerseits sehen, dass es nach wie vor ziemlich viele Ausnahmen vom Mindestlohn gibt und dass trotz Mindestlohn immer noch viele prekär Beschäftigte auf eine Aufstockung mit Arbeitslosengeld II angewiesen sind, was wiederum bedeutet, dass sie in ihrem Lebensunterhalt nicht über das Hartz-IV-Niveau hinauskommen. Das "Netzwerk Prekäres Wissen" hat kürzlich in einer Statistik die Honorare von Freiberuflern im Wissenschaftsbetrieb zusammengetragen und den tatsächlichen Stundenlohn von Freiberuflern ermittelt. Das Ergebnis: Einige Tätigkeiten - etwa Lehraufträge an Universitäten - wurden überhaupt nicht vergütet und in den meisten Fällen lag der tatsächliche Stundenlohn weit unter dem Mindestlohn. Über diese Studie zu den Reallöhnen im Wissenschaftsbetrieb haben wir mit Peter Ullrich gesprochen, einem der Gründer des Netzwerks. - Peter Ullrich, der ist einer der Gründer der Initiative "Prekäres Wissen".
Klassifizierung
Beitragsart:
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Wirtschaft/Soziales, Arbeitswelt, Politik/Info
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
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Kommentare
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29.03.2016 / 16:36 | Kurt, bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar |
Gesendet im Di Sanar
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Thanx ! | |