Europäischer Gerichtshof für Schleierverbot

ID 84092
 
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Staaten dürfen Frauen verbieten, Gesichtsschleier zu tragen. Dies sei kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am genau vor einer Woche. Demnach darf es in Europa Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Damit bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote. Ein solches Verbot existiert bereits in zahlreichen Ländern, so z.B. in Belgien, Spanien, Frankreich oder den Niederlanden. Letztes Jahr sorgte ein Sachverhalt für bundesweites Aufsehen: In einer Sparkassen-Filiale im nordrheinwestfälischen Neuss verweigerten Bankangestellte einer vermummter Muslimin den Zutritt in den Kundenbereich. Die Reaktionen hierzu sind tief gespalten. Die Einen pflichten der Muslimin bei. Es müsse ihr doch möglich sein Bankgeschäfte des täglichen Lebens zu tätigen, ohne dabei in ihrer Religionsausübung beschränkt zu werden. Die anderen skandieren: „Richtig so! In Deutschland herrscht schließlich Vermummungsverbot!“ Über die Debatte um das Vollverschleierungsverbot sprachen wir mit Inge Bell, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von terre de femmes, Menschenrechte für die Frau e.V.. Zunächst fragten wir, wie sich terre de femmes gegenüber dem Verschleierungsverbot positioniert.
Audio
10:07 min, 9496 kB, mp3
mp3, 127 kbit/s, Stereo (44100 kHz)
Upload vom 17.07.2017 / 16:49

Dateizugriffe: 1436

Klassifizierung

Beitragsart: Interview
Sprache: deutsch
Redaktionsbereich: Politik/Info, Kultur, Internationales
Serie: CX - Corax - Politik - Makro
Entstehung

AutorInnen: tagesaktuelles Programm
Radio: corax, Halle im www
Produktionsdatum: 17.07.2017
CC BY-NC-SA
Creative Commons BY-NC-SA
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen erwünscht
Skript
Kein Skript vorhanden.

Kommentare
20.07.2017 / 12:39 caro, Radio Dreyeckland, Freiburg
heute im mittagsmagazin gespielt
dankeschön!